Berlin – “Die überwältigende Mehrheit von 13 Ländern im Bundesrat ist ein klares Signal an den Bundestag, eine gesetzliche Regelung der heroingestützten Behandlung zu beschließen” erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, anlässlich der heutigen Entscheidung im Bundesrat. “Auch die öffentliche Anhörung im Bundestag am 19. September hat bestätigt, dass es nicht um einen Paradigmenwechsel geht, sondern um eine sinnvolle und wirksame Ergänzung der Substitution mit Methadon für chwerstabhängige.”
In der Anhörung im Bundestag wurde auch deutlich, dass nicht mit massiven Mehrkosten zu rechnen ist, wenn die heroingestützte Behandlung gesetzlich geregelt wird. Sabine Bätzing: “Ein Ansturm von Heroinabhängigen auf die Diamorphinbehandlung – wie von manchen befürchtet – wird ausbleiben. Das Ergebnis einer Studie zur Versorgungslage der schwerkranken Heroinabhängigen hat ergeben, dass bundesweit etwa 3.500 Behandlungsplätze realistisch sind. Von einem ‘Dammbruch’ kann keine Rede sein. Im Vergleich zur derzeitigen Substitutionsbehandlung entstünden damit pro Jahr nicht die befürchteten Mehrkosten in Höhe von 150 Millionen Euro und mehr, sondern in Höhe von etwa 22,2 Mio. Euro. Das entspricht etwa 0,15 Promille der jährlichen Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.”
Auch die Zweifel an der Abstinenzorientierung der heroingestützten Behandlung sind nicht gerechtfertigt. Ein Ergebnis der Studie war, dass innerhalb von zwei Jahren 24 % der Patienten entweder in eine Substitutionstherapie oder sogar direkt in eine Abstinenztherapie gewechselt sind.
Sabine Bätzing betont: “Ich appelliere an die Bundestagsfraktion der CDU/CSU, sich dem Votum des Bundesrats sowie den überzeugenden Argumenten für diese Behandlungsmethode anzuschließen und die Abstimmung über das Gesetz im Bundestag freizugeben. Eine gesetzlich geregelte heroingestützte Behandlung trägt dazu bei, dass künftig noch mehr Leben gerettet werden können.”
Die Patienten des Bundesmodellprojekts werden seit 1. Januar 2007 auf der Basis einer auf das öffentliche Interesse gestützten Ausnahmeerlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes weiter mit Diamorphin behandelt. Das Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger wurde von einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit, der Länder Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie der Städte Bonn, Frankfurt, Hannover, Karlsruhe, Köln und München getragen. Die Ergebnisse sind im Internet unter http://www.heroinstudie.de veröffentlicht.