Berlin – Der Bundesrat hat heute dem Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen Deutschland und Frankreich zugestimmt. Mit dem Gesetzentwurf werden das deutsch-französische Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und die dazugehörige Verwaltungsvereinbarung in nationales Recht umgesetzt.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie in den angrenzenden französischen Regionen Elsass und Lothringen können nun in Kürze von einem funktionierenden grenzübergreifenden Rettungsdienst profitieren. Und nicht nur das: auch die grenzüberschreitende medizinische Versorgung im übrigen Gesundheitsbereich wird entscheidend verbessert. Durch die Zusammenarbeit von Gesundheitseinrichtungen diesseits und jenseits der Grenze haben die Menschen in der Grenzregion einen leichteren Zugang zur Gesundheitsversorgung, sei es im fachärztlichen oder auch im stationären Bereich. Damit wird eine bestmögliche wohnortnahe Versorgung sichergestellt.” Nach der Umsetzung von Rahmenabkommen und Verwaltungsvereinbarung in nationales Recht wird es Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ermöglicht, regionale Vereinbarungen mit den angrenzenden französischen Departements zu schließen, die den Verhältnissen vor Ort entsprechen. Diese Vereinbarungen können ganz unterschiedliche Bereiche betreffen, so z. B. die Organisation des Rettungsdienstes, die gegenseitige Nutzung von Gesundheitseinrichtungen oder den grenzüberschreitenden Einsatz von Gesundheitspersonal. Gemeinsam ist allen, dass sie den Zugang der Bewohnerinnen und Bewohner des Grenzgebietes zur medizinischen Versorgung verbessern werden.
Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werden Rahmenabkommen und Verwaltungsvereinbarung dann im Frühjahr 2007 in Kraft treten.