Berlin – In seiner heutigen 874. Sitzung hat der Deutsche Bundesrat den Gesetzgeber aufgefordert, beim Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) stärker auf die Arzneimittelsicherheit und die Patientenrechte Rücksicht zu nehmen. Nach dem Willen des Bundesrates sollen im Rahmen von Rabattverträgen Arzneimittel nur noch dann gegen die ursprünglich verordneten ausgetauscht werden dürfen, wenn das in der Apotheke abgegebene Präparat für alle Indikationen zugelassen ist, für die auch das vom Arzt verschriebene eingesetzt werden darf.
In ähnlicher Richtung hatte sich bereits einen Tag vorher der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer geäußert. Der KV-Vorsitzende hatte im Rahmen des Berliner Dialoges am Mittag am 23. September 2010, die bisher im AMNOG vorgesehene Regelung scharf kritisiert, wonach bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln lediglich eine Indikation übereinstimmen muss, damit Rabattpräparate gegen die vom Arzt verordneten ausgetauscht werden dürfen. Dann könne es vorkommen, dass beispielsweise eine Patientin mit Bluthochdruck ein Arzneimittel bekommt, in dessen Packungsbeilage zwar von Prostatakrankheiten, nicht aber vom Hochdruck die Rede ist, weil es für diese Indikation überhaupt keine Zulassung hat. Auch wenn der Wirkstoff identisch ist, wird diese Patientin dem Medikament nicht vertrauen und es im Zweifel auch nicht einnehmen, kritisierte Hoffmann-Goldmayer, der damit auch auf Zustimmung beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU) stieß.
Pro Generika fordert den Gesetzgeber auf, der Empfehlung des Bundesrates zu folgen. Die im AMNOG vorgesehene Aufweichung der Regelung zur Austauschbarkeit (Substitution) von Arzneimitteln soll nur dazu dienen, die Rabattverträge ohne Rücksicht auf Sicherheitsrisiken umzusetzen. Dafür dürfe man die Arzneimittelsicherheit und damit den Verbraucherschutz nicht gefährden.