Berlin – Die Regelungen zur Begrenzung der Ausgaben und zu den Änderungen der Finanzierungsgrundlagen sichern die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger auf einem hohen Niveau. Dabei gibt es keine Kürzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und auch keine höheren Zuzahlungen, stellte die baden-württembergische Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz am Freitag (17.12.) im Rahmen ihrer Rede im Bundesrat bei der Beratung des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der GKV (GKV-FinG) klar. Vielmehr werde mit dem Gesetz die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf solide Beine gestellt. So unterstütze Baden-Württemberg auch den gewählten Weg, die Finanzierung des GKV-Defizits in Höhe von rund neun Milliarden Euro für 2011 auf viele Schultern zu verteilen.
Einer Bürgerversicherung, wie sie von den SPD-geführten Ländern in Änderungsanträgen gefordert wird, erteilte die Ministerin eine klare Absage. Damit würde die Mittelschicht in einem unzumutbaren Maß belastet, ohne dass dem ein erkennbar hoher Zusatznutzen in der gesundheitlichen Versorgung entgegensteht. Positiv bewertete Stolz dagegen die Regelungen zu den hausarztzentrierten Verträgen und zur asymmetrischen Vergütung der Ärzteschaft. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, für bereits bestehende Hausarztverträge Sonderregelungen beizubehalten. Schließlich wollen wir den bisherigen Erfolg von Hausarztverträgen nicht gefährden, sagte Stolz. Die bereits in Baden-Württemberg bestehenden Verträge zeigen, dass höhere Vergütungen durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen aus eben diesen Verträgen finanzierbar sind, erklärte die Ministerin weiter. Daher sei es auch konsequent, dass die Ärzte an den von ihnen veranlassten Einsparungen in Form von höheren Vergütungen profitieren können. Die Entscheidungen über die Verteilung der Honorare begrüßte die Ministerin ausdrücklich. Wir haben uns immer mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Verluste für die baden-württembergischen Ärzte ausgeglichen werden und die bundesweiten Honorarzuwächse gerechter verteilt werden. Ich bin froh, dass eine gerechtere Verteilung der Mittel zeitnah erfolgt, sagte Stolz. Zwar sei mit dem vorliegenden Gesetz nun ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden. Wir erwarten aber bei den weiteren bereits angekündigten Reformschritten eine stärkere Einbeziehung der Länder. Hierzu zählt insbesondere die Bedarfsplanung, so die Ministerin, die darauf verwies, dass die Gesundheitsversorgung vor Ort stattfindet. Das kann nicht mit bundeseinheitlichen Standardregelungen organisiert werden.