Berlin – Der Bundesrat hat heute den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes im 1. Durchgang beraten und eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf beschlossen. Der Regierungsentwurf dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe. Mit der Richtlinie sollen EU-weit einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Entnahmekrankenhäuser, Transplantationszentren und andere Bereitstellungsorganisationen festgelegt werden. In Deutschland gelten bereits hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards, so dass innerhalb dieser Strukturen vor allem die Pflichten der am Organspendeprozess Beteiligten – zum Beispiel der Entnahmekrankenhäuser, die zukünftig mindestens einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen haben – weiter ausgestaltet werden sollen.
Aus Anlass der Beratung im Bundesrat erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: “Organspende ist für mich ein Akt der Nächstenliebe. Ich wünsche mir, dass in Deutschland noch mehr Menschen eine Entscheidung zur Organspende treffen und diese in einem Organspendeausweis dokumentieren. Die Bereitschaft ist bei vielen da. Es muss aber immer eine freiwillige Entscheidung bleiben. Wir müssen Ängste nehmen und unsere Anstrengungen bei der Information und Aufklärung der Menschen fortsetzen. Aus meiner Sicht sollten die Bürgerinnen und Bürger bei der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte über das Thema Organspende informiert und gebeten werden, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen.”
Der Regierungsentwurf wird nunmehr im Oktober mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitet.
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