Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits im GKV-Modernisierungsgesetz 2004 die gesetzlichen Bedingungen für einen zugelassenen und damit sicheren Versandhandel mit Arzneimitteln hergestellt. Der Europarat hat am 5. September 2007 dazu eine unter deutschem Vorsitz ausgearbeitete Resolution zum Versandhandel mit Arzneimitteln beschlossen.
Diese Resolution beschreibt Anforderungen an einen sicheren, effektiven und am Patientenschutz orientierten Versandhandel mit Arzneimitteln. Ihr Inhalt entspricht im wesentlichen den Sicherheitsanforderungen des deutschen Rechts.
Die Resolution soll den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates eine Orientierung für ihre Gesetzgebung geben. Sie hat zum Ziel, die Auswahl legaler Angebote mit Arzneimitteln über das Internet zu erleichtern und damit dem Patientenschutz zu dienen.
Das Bundesministerium warnt bei dieser Gelegenheit erneut vor unseriösen Arzneimittelangeboten im Internet und gibt hierzu folgende Hinweise:
Alle, die über das Internet Arzneimittel bestellen wollen, sind gut beraten sicherzustellen, dass mindestens folgende Daten in der jeweiligen Internetseite aufgeführt sind:
a) Namen des Apothekenleiters b) Adresse und Telefonnummer der Apotheke c) Email-Adresse
Jede in Deutschland zugelassene Apotheke, die Versandhandel mit Arzneimitteln betreibt und dies über das Internet vermarktet, bedarf einer behördlichen Genehmigung und muss versichern, dass alle nach deutschem Recht erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.
Bei der Überprüfung durch die Verbraucher, ob sie es mit einem legalen Angebot zu tun haben, können sie auch den Namen der genehmigenden Behörde, das Datum der Genehmigung und das Datum der letzten Inspektion abfragen.
Besonders misstrauisch sollten die Verbraucher werden, wenn ihnen z.B. rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept, Arzneimittel zu Niedrigstpreisen, Wunderheilmittel oder geheime Rezepturen angeboten werden.
Die Resolution finden Sie auf den Internetseiten des Europarates unter: http://www.coe.int