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Bundeskriminalamt deckt Online-Risiken auf / Apotheker: Sicherheitsmechanismen werden untergraben

Pressemitteilung

Berlin – Die deutschen Apotheker fordern Politiker auf Bundes- und Landesebene auf, die aktuellen Empfehlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zum Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ernsthaft zu prüfen. In der heute veröffentlichten BKA-Studie “Arzneimittelkriminalität – ein Wachstumsmarkt?” empfehlen die Ermittler, den Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneien über das Internet zu hinterfragen und eine Handelsbeschränkung zu prüfen. In der Studie heißt es, dies sei nötig, “um einen effektiven Gesundheitsschutz gewährleisten zu können”. Für den Bürger, der Arzneimittel über das Internet bestellen will, bestehe kaum eine Möglichkeit festzustellen, “ob er sich tatsächlich an einen legalen Anbieter wendet”. Das BKA bemängelt, dass eine umfassende Kontrolle wegen der “schnellen technischen Generierung neuer Homepages und der enormen Anzahl von illegalen Internetangeboten nicht möglich ist”.

“Der Versandhandel mit Arzneimitteln untergräbt die Sicherheitsmechanismen der Apothekenpflicht. Überdies schafft beispielsweise eine Kooperation von Versandhändlern und Drogerien eine Beliebigkeit von Arzneimittelübergabestellen, die niemand wollen und die man schon gar nicht kontrollieren kann”, warnt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. “Die Politik muss jetzt klarstellen, dass auch beim Versandhandel mit Medikamenten der Gesundheits- und Verbraucherschutz oberste Priorität hat”, sagt Wolf. “Der Gesetzgeber muss sich zur Korrektur dieses Misstands aufraffen und diese schnellstmöglich umsetzen.”

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de.