Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Bundeskabinett beschließt Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften in nationales Recht

PRESSEMITTELUNG

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) vom 23. Mai 2005 in der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Fassung zugestimmt.

Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder: “Ziel der neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften ist die Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung vor der Ausbreitung grenzüberschreitender Infektionen und Gesundheitsgefahren. Die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften in nationales Recht ist darüber hinaus ein bedeutender Beitrag, um den Gesundheitsschutz auf internationaler Ebene zu fördern. International abgestimmte Meldewege und Maßnahmen sowie die weltweite Vernetzung von gesundheitsrelevanten Informationen spielen dabei eine wesentliche Rolle. Die Bundesregierung hat den Revisionsprozess deshalb in allen Phasen unterstützt.”

Mit der Anpassung der bisherigen Internationalen Gesundheitsvorschriften an aktuelle Erfordernisse, auch im Hinblick auf neue Krankheitserreger, die Globalisierung des Handels und die Mobilität der Bevölkerung, wurde eine wirksame und zeitgemäße Grundlage zum Schutz vor der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Infektionen und Gesundheitsgefahren geschaffen.

Die zwischen den Staaten – auch unter Beteiligung der EU – in einem eineinhalbjährigen Prozess ausgehandelten neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften fanden bei der Weltgesundheitsversammlung am 23. Mai 2005 die Zustimmung aller 192 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Bundesrepublik Deutschland ist nun wie alle anderen Mitgliedstaaten verpflichtet, den internationalen Vertrag in nationales Recht umzusetzen. Für die Schaffung der in den IGV vorgesehenen Kapazitäten zur Krankheitsüberwachung und -bekämpfung steht ein 5-Jahreszeitraum zur Verfügung. Deutschland erfüllt bereits heute hohe Standards für den öffentlichen Gesundheitsschutz.

Der Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) sieht vor, dass die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften zu in Deutschland geltendem Recht werden.

Deutschland wird aufgrund des Gesetzentwurfes an dem bei der WHO zusammengeführten internationalen Meldesystem teilnehmen, das nun nicht mehr nur bestimmte Krankheiten, sondern mithilfe eines flexiblen Entscheidungsinstrumentes (Anhang 2 der IGV) alle für den internationalen Gesundheitsschutz relevanten Ereignisse erfasst. Dazu wird auch das Infektionsschutzgesetz angepasst.

Wichtige Mitteilungen wird Deutschland mit der WHO über das Lagezentrum des Bundesministeriums des Inneren als nationale IGV-Anlaufstelle austauschen. Das Lagezentrum des Bundesministeriums des Innern ist für diese Zwecke Tag und Nacht mit im Krisenmanagement erfahrenen Mitarbeitern besetzt, die bei Meldungen der WHO an Deutschland oder Meldungen Deutschlands an die WHO die umgehende Information der zuständigen Stellen veranlassen. Entscheidungen über nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu treffende Maßnahmen erfolgen wie bisher von den zuständigen inländischen Behörden, im Bereich der übertragbaren Krankheiten insbesondere von den Fachexperten aus dem Robert Koch-Institut (RKI).

Des weiteren enthält der Entwurf Verordnungsermächtigungen, nach denen das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit anderen betroffenen Ressorts und mit Zustimmung des Bundesrates nähere, den internationalen Handel und Reiseverkehr betreffende Vorschriften zur Umsetzung der IGV erlassen kann.

Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Den Gesetzestext finden Sie unter: http://www.bmg.bund.de