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Bundeskabinett beschließt erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-Novelle)

Presseinformation

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen. Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen im Rahmen der Behandlung von Privatversicherten. Für gesetzlich Krankenversicherte findet die GOZ nur dann Anwendung, wenn die Versicherten über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende besonders aufwendige Zahnersatzleistungen oder Füllungsalternativen in Anspruch nehmen.

Die Verordnung dient der Anpassung des Gebührenverzeichnisses der seit 1988 nicht überarbeiteten Gebührenordnung an die medizinische und technische Entwicklung. So werden häufig erbrachte Leistungen in das Gebührenverzeichnis aufgenommen, um eine indikationsgerechte Versorgung abzubilden und eine klare Abrechnungsgrundlage zu schaffen (z.B. bei Kunststofffüllungen).

Die Zahnärzte werden verpflichtet, dem zahlungspflichtigen Patienten bei besonders hohen Kosten für zahntechnische Leistungen einen Kostenvoranschlag anzubieten und auf Wunsch zu erstellen.

Insgesamt bietet die GOZ-Novelle – bei einem verantwortungsvollen und maßvollen Umgang aller Akteure mit den vorgesehenen Neuregelungen – einen für alle Seiten gangbaren Kompromiss, mit dem der von allen Beteiligten seit langem beklagte Stillstand bei der Überarbeitung des privatzahnärztlichen Gebührenrechts überwunden werden kann.

Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Weitere Informationen unter: http://www.bundesgesundheitsministerium.de