Berlin – Heute haben der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), das Müttergenesungswerk (MGW) und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) in einer gemeinsamen Erklärung eine überarbeitete Fassung der Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation sowie entsprechende Umsetzungsempfehlungen des GKV-SV, der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des Medizinischen Dienstes des GKV-SV (MDS) veröffentlicht.
Das federführende Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begrüßen außerordentlich, dass es nach eingehenden Beratungen zu dieser Einigung gekommen ist.
Dazu sagte der Bundesminister für Gesundheit Daniel Bahr: “Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind wichtig für eine erfolgreiche Prävention und Rehabilitation. Daher freue ich mich, dass die Verhandlungspartner eine gemeinsame Lösung erzielt haben. Ich erwarte von den Partnern, dass die Überarbeitung zu einer spürbaren Verbesserung der Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne der betroffenen Mütter und Väter beiträgt.”
“Für die Familiengesundheit in Deutschland ist dies ein bedeutender Schritt”, sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Kristina Schröder. “Kranke oder von Krankheit bedrohte Eltern dürfen zukünftig wieder Hoffnung in eine bedarfsgerechte Antragsbearbeitung setzen.”
Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf medizinische Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen. Die Voraussetzungen insbesondere für die Bewilligung solcher Maßnahmen, aber auch Inhalte und Ziele dieser Leistungen werden in der Begutachtungs-Richtlinie konkretisiert. Um im Sinne der Versicherten eine transparentere und einheitliche Bewilligungspraxis zu ermöglichen, ist die Richtlinie überarbeitet worden.
Die Begutachtungsrichtlinie und die Empfehlungen finden Sie unter: