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Bundesgesundheitsministerin Schmidt begrüßt Kompromiss zur EU-Arbeitszeit-Richtlinie

Pressemitteilung

Berlin – Zum Kompromiss des EU-Arbeits- und Sozialministerrats zur Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Der gefundene Kompromiss ist eine gute Lösung für Europa, weil er den Mitgliedstaaten Flexibilität lässt. Für deutsche Ärzte und andere Beschäftigte in Krankenhäusern ändert sich damit unmittelbar nichts. Denn nach deutschem Recht wird der gesamte Bereitschaftsdienst bereits seit Jahren als Arbeitszeit gewertet. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für zumutbare Arbeitsbedingungen im Krankenhaus und trägt zu einer höheren Arbeitszufriedenheit bei. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass in Deutschland keine übermüdeten Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus arbeiten dürfen.“

Der EU-Arbeits-und Sozialministerrat hat mit dem Kompromiss zur Novellierung der Arbeitszeit-Richtlinie eine langjährige Diskussion zwischen den Mitgliedstaaten beendet. Damit wurde die Rechtsunsicherheit für viele Mitgliedstaaten, die seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 9. September 2003 bestand, beseitigt. Der Europäische Gerichtshof hatte damals entschieden, dass ärztlicher Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeit-Richtlinie zu werten ist. Nach dem Kompromiss steht es den Mitgliedstaaten unter anderem frei, den Bereitschaftsdienst in inaktive und aktive Zeiten aufzuteilen.

Eine Notwendigkeit für wesentliche Änderungen im deutschen Arbeitszeitgesetz besteht aufgrund dieser Entscheidung nicht. In Deutschland gelten unverändert die Vorgaben des bereits zum 1. Januar 2004 angepassten Arbeitszeitgesetzes. Danach wurde klargestellt, dass auch nach deutschem Recht der gesamte Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu bewerten ist. Um den Krankenhäusern ausreichend Zeit für die Umstellung einzuräumen, trat für sie die geänderte Rechtslage erst zum 01.01.2006 in Kraft.

In den letzten Jahren ist von der Bundesregierung eine Menge vorangebracht worden, um eine moderne Arbeitszeitorganisation in Krankenhäusern einzuführen. Dazu trugen die Arbeitszeitgipfel bei, auf denen mit allen Beteiligten Maßnahmen zur Unterstützung der Krankenhäuser diskutiert wurden. Wesentlich für die Umorganisation ist das sogenannte 700 Millionen-Euro-Programm zur Arbeitszeit, durch das die Krankenhäuser mit zusätzlichen finanziellen Mitteln bei der Umsetzung der Arbeitszeitregelungen unterstützt werden.