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Bundesgesundheitsministerin Schmidt begrüßt Beschluss zur ärztlichen Vergütung

Pressemitteilung

Berlin – Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat den Beschluss zur Umsetzung der vertragsärztlichen Vergütungsreform begrüßt.

Ministerin Schmidt: „Mit dem von der Selbstverwaltung erzielten Ergebnis kommt die Gesundheitsreform der Bundesregierung ein weiteres großes Stück voran. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhalten nun ein kalkulierbares, gerechteres und auch transparentes Honorarsystem. Damit wird die mit der Gesundheitsreform beschlossene grundlegende Neuordnung der Honorierung umgesetzt.

Im Zentrum der Gesundheitsreform steht die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Der Beschluss zur Vergütung ist ein wichtiger Schritt für eine bessere medizinische Versorgung.

Das Ergebnis zur Vergütung stellt eine kräftige Erhöhung der Honorare für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland dar. Wir erwarten, dass sich dies durchgängig in einer qualitativ hohen und guten Versorgung für die Versicherten niederschlägt. Die Beitragszahler haben überall in Deutschland einen Anspruch darauf. Mit der Honorierung der Vertragsärzte in Euro und Cent muss auch eine unterschiedliche Servicequalität in den Praxen für GKV-Versicherte und PKV-Versicherte der Vergangenheit angehören. Hinweise seitens der Ärzteschaft auf Budgets entbehren nun jeder Grundlage. Mit der Neuordnung wird die Budgetierung aufgehoben. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um die Qualität der Versorgung weiterzuentwickeln und entstehende Versorgungslücken durch Honorarzuschläge in Zukunft zu schließen.“

Mit diesem Beschluss werden die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der vertragsärztlichen Vergütung ab dem Jahr 2009 fristgerecht umgesetzt.

Als wesentliche Ergebnisse sind zu nennen:

– Das Honorar der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den neuen Ländern wird an das höhere Bundesniveau angeglichen. Sie erreichen einen überproportionalen Honoraranstieg.

– Aus einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen wird kein Honorar abfließen.

– Bestimmte ärztliche Leistungen (z. B. Notdienst, allgemeine Schmerztherapie) unterliegen nicht der Mengensteuerung. Im Rahmen der Prävention, des ambulanten Operierens oder der belegärztlichen Behandlung ist zudem eine Anhebung der Bewertung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorgesehen.

– Die Vergütung der Psychotherapeuten wird ebenfalls angehoben.

– Die Vergütung der Ärzte wird nach den Versorgungsbereichen „Hausarzt“ und „Facharzt“ getrennt. Damit werden Umverteilungen zwischen diesen Arztgruppen vermieden.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Prüfung der ihm vorgelegten Beschlüsse zeitnah abschließen.