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Bundesgesundheitsminister Dr. Rösler: Reform sichert Finanzierung der GKV langfristig – Einstieg in wettbewerbliche Neuordnung des Gesundheitssystems geschafft – neuer Sozialausgleich schützt vor Überforderung

Pressemitteilung

Berlin – Im Anschluss an die Beratungen der christlich-liberalen Koalition zur Gesundheitspolitik erklärt Gundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler:

“Gute Medizin ist für die Menschen ein hohes Gut. Deshalb steht die christlich-liberale Koalition dafür, unser bewährtes und weltweit anerkanntes Gesundheitssystem für die Zukunft wetterfest zu machen. Bei einer erfreulicherweise älter werdenden Bevölkerung und wachsenden medizinischen Möglichkeiten bedeutet dies, dass die Gesundheitsausgaben nicht sinken können. Eher ist das Gegenteil der Fall. Diese Herausforderung kann nur gemeinschaftlich und solidarisch geschultert werden.

Die christlich-liberale Koalition hat sich auf ein umfassendes Maßnahmen-Paket zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt. Sie hat damit ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Es ist eine ausgewogene Mischung, in der wichtige Weichen für die Zukunft gestellt werden. Die Ausgaben werden begrenzt, die Einnahmen stabilisiert. Damit stärken wir die Finanzierungsgrundlage der Gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig werden die Strukturen verbessert und mehr Transparenz und mehr Wettbewerb für Versicherte, Krankenkassen und Leistungserbringer geschaffen.

Bei der Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge wird ein unbürokratischer und gerechter Sozialausgleich eingeführt. Erstmals sorgt ein Sozialausgleich dafür, dass die Beitragszahler vor Überforderung geschützt werden. Mit den weiter entwickelten Zusatzbeiträgen schaffen wir ein wettbewerblicheres Gesundheitssystem. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass die Krankenkassen mehr Beitragsautonomie erhalten.

Die Koalition achtet mit ihrem Maßnahmenpaket auf eine faire Verteilung der Lasten. Wir beziehen alle mit ein, die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und die Steuerzahler. Der finanzierte Beitragssatz wird auf die vor der Finanz- und Wirtschaftskrise geltenden 14,6 Prozent zurückgeführt. Auch Leistungserbringer und Krankenkassen müssen ihren Beitrag zur Konsolidierung leisten. Dort wo es verantwortbar ist, werden Ausgabensteigerungen begrenzt – ohne jedoch medizinisch notwendige Leistungen für die Versicherten einzuschränken.

Der Einführung von mehr Wettbewerb auf der Einnahmeseite müssen weitere Wettbewerbselemente auf der Ausgabenseite folgen. Nur mit einer Kombination beider Wettbewerbselemente kann die Umgestaltung des deutschen Gesundheitssystems gelingen.”

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.bmg.bund.de.