Berlin – Zum BGH-Urteil über die Strafbarkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärte die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike FLACH:
Das BGH-Urteil bietet die Möglichkeit, zu einer wichtigen Grundsatzregelung zu kommen. Das Embyronenschutzgesetz verbietet zwar die Verwendung von Embryonen zu anderen Zwecken als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Der Berliner Arzt hatte aber gerade in der Absicht gehandelt, mit Hilfe der PID seinen Patientinnen zu einer Schwangerschaft zu verhelfen. Insofern zeigt der vorliegende Fall, dass der Wesensgehalt der PID eben nicht die Selektion ist, sondern die Hilfe zu einem gesunden Kind.
Die FDP setzt sich seit vielen Jahren für die Zulassung der PID ein. Das Urteil ist ein willkommener Anlass, um erneut über PID zu sprechen. Die FDP wird dazu einen Vorschlag einbringen.