Berlin – Zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im mehrjährigen Verfahren des Vereins Sozialer Wettbewerb gegen das zum Celesio-Konzern zählende Unternehmen DocMorris teilt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mit:
Dass der BGH der Auffassung ist, die Zulässigkeit des von DocMorris betriebenen Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müsse nochmals überprüft werden und nun den Fall an das Kammergericht zurückverwiesen hat, verdeutlicht die grundsätzliche Problematik. Die Vielfalt der Regelungen in unterschiedlichen Ländern machen einen zuverlässigen Vergleich von Gesundheitssystemen nur schwer möglich.
Zudem ändert die fortdauernde Rechtsunsicherheit nichts am eigentlichen Problem. “Die Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln hat den illegalen Arzneimittelimporten Tor und Tür geöffnet”, sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. “Das hat vor wenigen Wochen erst das Bundeskriminalamt in einer Studie veröffentlicht und wird auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beklagt.”
Es gehe nicht darum, Apotheken zu schützen, sondern die Patienten. Faktisch werde der Arzneiversand, der in vielen europäischen Ländern verboten sei, trotz dieser Risiken geschützt. “Aber dieser Schutzzaun um die Versandapotheken gehört eingerissen”, fordert Apotheker Wolf. “Auch der geringe Marktanteil des Versandhandels mit Arzneimitteln von rund 1 Prozent kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die deutschen Verbraucher ein immer größeres Risiko tragen.” Es sei grob fahrlässig, den vorbeugenden Verbraucherschutz permanent in Frage zu stellen. Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.abda.de