Berlin – Die 80. Gesundheitsministerkonferenz hat sich für mehr gemeinsame Anstrengungen zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung ausgesprochen. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Klaus Theo Schröder begrüßt diese Initiative.
Dr. Klaus Theo Schröder: “Prävention und Gesundheitsförderung sind die Schlüssel zur Bewältigung der Herausforderungen durch die demographische Entwicklung und zur Verwirklichung von Chancengleichheit. Deshalb wollen wir mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Präventionsgesetz die Leistungen der Sozialversicherungszweige den Herausforderungen anpassen. Mit dem Präventionsgesetz sollen die erforderlichen Strukturen geschaffen werden, um Prävention und Gesundheitsförderung breitenwirksam zu verankern. Wir begrüßen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, das Präventionsgesetz so auf den parlamentarischen Weg zu bringen, dass es bereits 2008 in Kraft tritt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kampagne Ernährung und Bewegung, wie sie in den Eckpunkten der Bundesregierung beschlossen wurde.”
Zur Gesundheitsvorsorge gehört die Vorbereitung auf mögliche Gefahren wie z. B. eine Influenzapandemie. “Auch hier ziehen Bund und Länder an einem Strang”, betont Dr. Klaus Theo Schröder. “Die Gesundheitsministerkonferenz hat die Initiative des Bundes zur Forschungsförderung und zur Sicherung der erforderlichen Produktionskapazitäten für die Impfstoffversorgung im Pandemiefall begrüßt. Die Bundesregierung hatte allein dafür bereits 20 Millionen Euro zusätzlich für Forschung und Entwicklung bereitgestellt. Die Länder werden die Beschaffung des Pandemieimpfstoffes kurzfristig sicherstellen. Der Bund unterstützt dies.
Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, künftig in zweijährigem Abstand eine Impfkonferenz durchzuführen, bei der alle Beteiligten an einen Tisch geholt werden, wird von uns begrüßt. Damit werden die Anstrengungen der Bundesregierung zur Förderung der Impfbereitschaft und zur Erhöhung der Durchimpfungsrate nachhaltig unterstützt.”
Weiter verweist der Staatssekretär darauf, dass auch für die Zukunft der Krankenhausfinanzierung dringend ein Weg gefunden werden müsse, wie die Zukunft der Krankenhäuser nach dem Auslaufen der Konvergenzphase des DRG-Fallpauschalensystems am 31.12.2008 aussehen soll. Dr. Klaus Theo Schröder: “Das System der Fallpauschalen hat sich bewährt und ist weitestgehend von allen Beteiligten akzeptiert. Deshalb ist es richtig, dass die Fallpauschalen auch zukünftig als Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen verwendet werden. Noch bestehender Weiterentwicklungsbedarf kann innerhalb des DRG-Systems und der Abrechnungsregeln gelöst werden. Wichtig ist, dass auch in Zukunft das DRG-System bundesweit einheitlich kalkuliert und die Leistungen bundesweit einheitlich bewertet werden.”