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Bund setzt Maßstäbe beim Nichtraucherschutz

Bundesministerium für Gesundheit / Pressemitteilung

Berlin – Der Bundestag beschließt heute in 2./3. Lesung das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten. Das Gesetz beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr. Ferner sieht es eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor.

Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin, Marion Caspers-Merk: “Nichtrauchen soll in Deutschland der Normalfall werden. Dieses Gesetz schafft dafür eine wichtige Voraussetzung. Passivrauchen ist nicht nur lästig, sondern ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko. Es wird geschätzt, dass in Europa 80.000 Todesfälle auf Passivrauchen zurückzuführen sind. Dies belegt, dass die bisherigen Schätzungen für Deutschland mit 3.300 Todesfällen pro Jahr eher konservativ sind. Der Bund setzt mit diesem Gesetz Maßstäbe beim Nichtraucherschutz. Ich hoffe, dass die Länder in ihrem Kompetenzbereich jetzt für einen ebenso umfassenden Nichtraucherschutz sorgen.”

Auf eigenen Wunsch haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den eigenen Arbeitsbereich erweitert. Das grundsätzliche Rauchverbot gilt damit auch für die Büros der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter. “Diese Entscheidung ist ebenso konsequent wie erfreulich. Damit hat der Bundestag unterstrichen, dass es ihm ernst ist mit dem Nichtraucherschutz,” begrüßt Marion Caspers-Merk diesen Schritt. Auch die übrigen Verfassungsorgane werden in das Gesetz einbezogen.

Zugleich wird der Jugendschutz verbessert, indem das Abgabealter für Zigaretten von 16 auf 18 Jahre angehoben wird. Dazu Marion Caspers-Merk: “Ab 1. September dieses Jahres dürfen Tabakwaren nicht mehr an Minderjährige verkauft oder in irgendeiner anderen Form abgegeben werden. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, um den Gesundheitsschutz bei Jugendlichen zu verbessern. Wer bis zum Erwachsenenalter nicht raucht, für den ist die Gefahr gering, später damit zu beginnen. Ich appelliere insbesondere an den Handel und an die zuständigen Ordnungsbehörden, ihre Verantwortung hier zu erkennen und für die Umsetzung des Gesetzes zu sorgen. Die Automatenhersteller erhalten eine angemessene Übergangsfrist zur Umstellung.”

Weitere Informationen unter: http://www.bmg.bund.de