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Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform / vdek fordert substantielle Reformen in den Bereichen Qualität und Investitionsfinanzierung

Pressemitteilung

Berlin – Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) will heute erste Eckpunkte für eine Krankenhausreform vorlegen.

Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner, appellierte im Vorfeld der Sitzung noch einmal nachdrücklich an die Arbeitsgruppe, sich insbesondere bei den Themen Qualität und Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser auf substantielle Reformschritte zu verständigen. „Obwohl Deutschland bei den Gesundheitskosten weltweit einen Spitzenplatz belegt, schneiden wir bei der Qualität nur mittelmäßig ab“, betonte Elsner. „Wenn ein Krankenhaus nachweislich über einen längeren Zeitraum schlechte Qualität produziert, muss das Konsequenzen haben – bis hin zum Ausschluss aus der Versorgung. Auch die Planung von Krankenhäusern durch die Länder und die Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen sollten sich strikt an Qualitätskriterien orientieren. Dafür brauchen wir verbindliche Qualitätsstandards auf der Bundesebene, wie Mindestmengen für Knie-Operationen oder einheitliche Definitionen von Notfallversorgung.“

Von zentraler Bedeutung sei zudem, dass die Länder sich beim Thema Investitionsfinanzierung zu ihrer Verantwortung bekennen. Für die Zukunft sollte es feste Investitionsquoten geben. Vorstellbar sei auch eine Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten. „Eine schleichende Verlagerung der Kosten allein auf die Beitragszahler sei nicht länger hinzunehmen“, so Elsner.

Auch der diskutierte Strukturfonds kann helfen, die Krankenhausstruktur umzubauen, zum Beispiel für die Umwidmung in geriatrische Zentren oder in Medizinische Versorgungszentren. „Aber dies muss in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Krankenkassen sowie Krankenhausträgern geschehen.“ Notwendig sei eine zielgenaue und bedarfsgerechte Steuerung der Kapazitäten: „Ein Strukturfonds darf nicht für Garten- oder Eingangsverschönerung eingesetzt werden“, so Elsner abschließend.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– BARMER GEK
– Techniker Krankenkasse (TK)
– DAK-Gesundheit
– Kaufmännische Krankenkasse – KKH
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
– Handelskrankenkasse (hkk)
* (sortiert nach Mitgliederstärke)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.