Berlin –
- DIREKT Artikel: BSG deutet Änderung der Rechtspraxis bei Sitzeinbringung an
- DIREKT Artikel: Zulassungsausschüsse verursachen Rechtsunsicherheit
- DIREKT Pressemitteilung
- DIREKT BSG –Entscheid: Thema des BMVZ-STRATEGIEKONGRESS
Seit dem 4. Mai 2016 herrscht große Aufregung und Unruhe bei MVZ, deren potenziellen Gründern sowie bei den KVen und Zulassungsgremien. Anlass ist das Erscheinen des Berichts (Nr. 19/16) des 6. Senats des Bundessozialgerichts (BSG). Inhalt ist die Ankündigung der verpflichtenden Weiterbeschäftigungsfrist bei Sitzeinbringung in ein MVZ durch einen Vertragsarzt auf drei Jahre.
Obwohl der Bericht eine Vorabinformation über die tragenden Gesichtspunkte der Entscheidung darstellt und die Entscheidungsbegründung noch aussteht, kommt es augenscheinlich bereits zu ersten Umsetzungen.
Die Möglichkeit MVZ zu gründen, oder zu erweitern ist in §103 Abs.4a SGB V geregelt. Er stellt einen besonderen Überleitungsprozess dar, der automatisch zu genehmigen ist, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, so beispielsweise, dass Abgeber tatsächlich über einen gewissen Zeitraum im MVZ tätig sein müssen. Diese Frist, die bisher laut Spruchpraxis drei bis sechs Monate betrug, wurde nun per BSG-Entscheid auf mindestens drei Jahre festgelegt.
Derzeit gibt es noch keine Antworten auf eine Vielzahl von Fragen, die sich in der Umsetzungspraxis ergeben könnten. Was soll passieren, wenn der Abgeberarzt z. B. nach einem Jahr erkrankt oder aus einem weiteren wichtigen Grund nicht weiter tätig ist? Oder: Wie wirkt sich das auf den häufig zu Grunde liegenden Kaufvertrag aus?
In den letzten Tagen erreichten die Geschäftsstelle des Bundesverband MVZ e.V. (BMVZ) zahlreiche Mails und Berichte, dass erste Zulassungsausschüsse bereits Order zur sofortigen Umsetzung des noch nicht begründeten Entscheids gegeben haben. Nach diesen ersten Auskünften soll Folge sein, dass, wenn ein Arzt keine drei Jahre auf dem von ihm eingebrachten Sitz tätig ist, der Arztsitz wohl nachträglich entfällt und eine Nachbesetzung nicht gestattet wird.
Dieses Vorgehen verstößt nicht nur gegen wesentliche rechtliche Grundsätze und berührt z. B. Aspekte des Eigentumsschutzes, sondern widerspricht auch dem Grundsatz, nach dem ‘Terminvorschauen und –berichte gerade keine amtlichen Veröffentlichungen des BSG sind’. (Quelle: Homepage des BSG)
Nach Ansicht des BMVZ untergräbt das BSG-Urteil die Absicht des Gesetzgebers, das MVZ den Ärzten rechtlich gleichzustellen und sie als wichtigen Partner der ambulanten Versorgung regelhaft zu etablieren. Daher bedarf es einer Klarstellung, dass §103 Abs. 4 SGB V nicht ausgehöhlt werden soll und eine Nachbesetzung gemäß der Gesetzeslage und gegebenenfalls auch mit kürzeren Tätigkeitsfristen weiterhin möglich ist.
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3. BMVZ-STRATEGIEKONGRESS | 8. JUNI 2016 |
VILLA BERGMANN | 10:15 – 18:00 Uhr
Der BMVZ hat auf die aktuellen Geschehnisse reagiert! BSG-Entscheid ist Thema auf dem BMVZ-STRATEGIEKONGRESS
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Dr. med. Peter Velling, Mitglied des Zulassungsausschusses Berlin und stellvertretender Vorstand des BMVZ spricht zur “Aktuellen MVZ-Rechtssprechung des BSG” mit einer kritischen Sicht auf die Sitzeinbringung und Viertelstellen.
Nutzen Sie die Chance, sich direkt vor Ort auf den aktuellen Stand der Geschehnisse zu bringen, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.
Jedoch bietet der Kongress noch mehr. Unter der Überschrift “Strukturen im Wandel” dreht sich der Kongress en Detail um Fragen der aktuellen Gesetzgebung und ihren Folgen für die ambulante Versorgung.
Dabei geht es um die Gesetze der letzten zwölft Monate. Stichworte sind hierbei “VSG”, “Anti-Korruption”, “E-Health”, oder auch “KHSG”.
Gerade in der ambulanten Versorgung, die gemeinhin eines besonderen Augenmerks bedarf, ist es wichtig, den Überblick zu behalten und die neuesten Erkenntnisse für die Praxis parat zu haben.
Ausgewogen, rund & kompetent ist das Programm. Neben zahlreichen Vorträgen und Diskussionsangeboten bleibt Ihnen viel Zeit zur persönlichen Netzwerkpflege. In der idyllischen Umgebung des Potsdamer Tiefen Sees in Potsdam fällt dies besonders leicht.
Richten Sie zusammen mit uns den strategischen Blick auf die Veränderungstrends und die Gestalt der künftigen Versorgungslandschaft. Wir freuen uns auf Sie.
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