Mainz – Seit Jahresbeginn ist die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen in Kraft. „Damit werden viele Änderungen für Menschen wirksam, die einen Pflegebedarf haben und Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen oder beantragen wollen“, sagte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Die Broschüre ‚Das neue Pflegestärkungsgesetz‘ bietet einen Überblick über die Neuerungen.
Die kostenfreie Broschüre, die vom Sozialministerium gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. herausgegeben wird, gibt Hinweise zu der Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade und zu den Leistungen und Voraussetzungen im Bereich der Pflegeversicherung. „Alle Pflegebedürftigen haben nun gleichberechtigten Zugang zur Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie sogenannte körperlich bedingte oder psychisch/geistig bedingte Einschränkungen haben. Das bedeutet für viele Menschen, dass sie erhöhte Leistungen der Pflegekassen erhalten“, so Bätzing-Lichtenthäler.
Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, betonte: „Eine Umstellung sorgt oft für Unklarheiten und neue Fragen. Unsere Broschüre schafft Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher und gibt Antworten auf viele Fragen, die sich die Menschen mit Pflegebedarf stellen.“
Die Broschüre kann im Publikationsservice der Internetseite des Sozialministeriums heruntergeladen oder kostenfrei bestellt werden. Sie ist auch in allen 135 Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz erhältlich. „Die Pflegestützpunkte bieten ausführliche Informationen und eine kostenfeie Beratung, gerne auch zuhause“, hob Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hervor.
Eine Übersicht über die Pflegestützpunkte bietet die Internetseite www.pflegestuetzpunkte.rlp.de