Berlin – In England publiziert das National Institute for Health and Care Excellence (NICE) Richt- und Leitlinien für die Gesundheitsversorgung, die in den öffentlichen Einrichtungen des National Health Service (NHS) Anwendung finden. Nun hat das NICE eine Handreichung zur Einführung von Biosimilars veröffentlicht, die neben Hinweisen für das schrittweise Vorgehen auch Best Practice Beispiele enthält.
„In den Ausführungen des NICE ist neben der Kostenersparnis, vor allem auch der positive Effekt auf die Versorgungsqualität im Fokus. Aus unserer Sicht genau der richtige Ansatz. Letztendlich geht es beim Einsatz von Biosimilars um den bezahlbaren Zugang der Patienten zu modernen biologischen Arzneimitteln“, sagt Dr. Andreas Eberhorn, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars.
Durch die mögliche Kostenersparnis durch Biosimilars sei die Behandlung einer größeren Anzahl von Patienten mit modernen Arzneimitteln möglich. Um die Einführung von Biosimilars erfolgreich umzusetzen, empfiehlt das NICE die Einbindung und ausführliche Information aller Beteiligten, insbesondere auch der Patienten, zur Zulassung, zu den Prinzipien der Similarität und der Extrapolation sowie zum Herstellungsprozess und Prozessänderungen bei Biologika und Biosimilars. Auch auf ärztlicher Seite gebe es teilweise noch großen Informationsbedarf. Wichtig sei es darüber hinaus, Einsparpotentiale und Möglichkeiten der Reinvestition zu bestimmen und die möglichen Vorteile für alle Beteiligten aufzuzeigen. Im Sinne der Pharmakovigilanz sei es essenziell, Anwendungsdaten vor und nach der Einführung von Biosimilars zu sammeln und diese an die einschlägigen Register zu übermitteln. NICE empfiehlt außerdem die Verschreibung anhand des Markennamens, um unbeabsichtigte Substitution durch die Apotheke zu vermeiden.
Neben diesen Handlungsempfehlungen werden in dem Papier auch Best Practice-Beispiele skizziert. So konnte etwa in der gastroenterologischen Fachabteilung der Universitätsklinik Southampton auf Basis einer „Gain-Share-Vereinbarung“ unter anderem eine weitere spezialisierte Pflegekraft eingestellt werden. Für die große Mehrheit der Patienten sei die bessere Versorgung durch zusätzliches Personal eine wichtige Motivation gewesen, am „Safe-Switch-Programm“ teilzunehmen.
Das gesamte Dokument finden Sie hier: www.nice.org.uk/guidance/htta329
Die AG Pro Biosimilars, die unter dem Dach des Pro Generika e.V. angesiedelt ist, steht allen Unternehmen offen, die in Deutschland Biosimilars entwickeln, herstellen oder auf den Markt bringen. Die Arbeitsgemeinschaft engagiert sich für einen bedarfsgerechten Zugang der Patientinnen und Patienten zu modernen biopharmazeutischen Arzneimitteltherapien, für eine bezahlbare Versorgung und für faire und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen.