„Für die pharmazeutische Industrie können vertrauliche Erstattungsbeträge, so wie sie der heute im Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes vorsieht, lediglich in Einzelfällen relevant werden“, sagt Prof Dr. Jens Peters, Geschäftsfeldleiter Klinische Forschung beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Denn diese neue Regelung verursacht zusätzliche Kosten dadurch, dass pharmazeutische Unternehmen die höheren Listenpreise in den Handelsstufen und bei der Mehrwertsteuer permanent ausgleichen müssen. Wichtig ist vielmehr ein Bekenntnis zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, welches sich in einem gesunden Preisgebilde widerspiegelt.“
„Die aktuellen Probleme liegen woanders: Echte Schmerzpunkte bei der Preisbildung für innovative Therapien sind die neuen AMNOG-Leitplanken und Kombi-Abschläge – hier besteht dringender gesetzgeberischer Korrekturbedarf“, so Peters. Denn das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) führt dazu, dass Therapieinnovationen oft nicht mehr angemessen honoriert werden. Ein Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie wird oft nicht mehr mit einem höheren Preis übersetzt. In sehr vielen Fällen bedeutet das schlichtweg, dass sich ein Zusatznutzen nicht mehr rechnet. In der weiteren Diskussion müssen daher vor allem die neuen AMNOG-Leitplanken und Kombi-Abschläge ins Visier genommen werden. Erfreulich sind und bleiben die im Gesetzesentwurf geplanten Erleichterungen bei klinischen Prüfungen, die zum Teil langjährigen BPI-Forderungen entsprechen, und eine teilweise Umsetzung der Nationalen Pharmastrategie darstellen. Vereinfachte Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für sichere klinische Prüfungen sind zum Beispiel ein wichtiger Schritt, damit Deutschland wieder an Attraktivität als Studienstandort gewinnt.“
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