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BPI zum GKV-FKG: Neben Antibiotika auch Kinderarzneimittel fördern

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.

Berlin – Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum „Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz“ (GKV-FKG) sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen:

„Ich begrüße, dass der Gesetzgeber Reserveantibiotika fördern und damit den Kampf gegen Resistenzbildungen intensivieren will. Er hat richtigerweise erkannt, dass wir mit der etablierten Bewertungssystematik aus der Frühen Nutzenbewertung hier nicht weiterkommen. Unter bestimmten Bedingungen soll deshalb für Reserveantibiotika automatisch ein Zusatznutzen gelten; die Wirkstoffe sollen im Bewertungsverfahren gesondert behandelt werden. Dieser Anreiz im Bereich Antibiotika ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Darüber hinaus müssen Besonderheiten in der Nutzenbewertung aber auch für andere versorgungsrelevante Arzneimittelgruppen gelten, insbesondere für Arzneimittel mit einer Genehmigung für die pädiatrische Verwendung (PUMA). Diese Innovationen basieren auf bewährten Wirkstoffen und können deshalb im Rahmen der AMNOG-Systematik nicht adäquat bewertet und erstattet werden. Dabei liegt auch die Entwicklung kindgerechter Darreichungsformen im öffentlichen Interesse, auch hier bedarf es einer Förderung.

Wenn es auf Basis bewährter Wirkstoffe erstmalig Arzneimittel gibt, die Kindern zum Beispiel eine genauere gewichtsbezogene Dosierung ermöglichen oder die besser zu schlucken sind, dann ist das ein echter Benefit für die Patientengruppe. Wir plädieren deshalb dafür, dass PUMA-Arzneimittel analog zu den Reserveantibiotika automatisch einen Zusatznutzen erhalten.“

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion zum Thema Lieferengpässe sagt Dr. Joachimsen:

„Um Lieferengpässe vorzubeugen, müssen wir vor allem die Anbietervielfalt im generischen Markt stärken. Dazu ist es unerlässlich, die Rabattverträge neu zu gestalten: Es sollte grundsätzlich erst Ausschreibungen geben, wenn vier Anbieter im Markt sind, und wenn die Krankenkasse an mindestens drei Anbieter Zuschläge erteilen muss, von denen mindestens einer am Standort Europa produziert.“