Berlin – Heute hat das Bundessozialgericht (BSG) über die Preisbestimmung von Medikamenten entschieden. Dazu Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI e.V.):
„Das BSG hat bestätigt: Der Mischpreis für AMNOG-bewertete Produkte ist sinnvoll und funktioniert. Eine wirtschaftliche Versorgung liegt damit in der Verhandlungsverantwortung von Krankenkassen und der Hersteller; zu Mischpreisen gibt es keine gangbare Alternative. Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegenüber den Ärzten müssen nun der Vergangenheit angehören. Ärzte müssen ohne Angst vor Regressen entscheiden können, was für ihre Patienten die beste und nicht allein die wirtschaftlichste Therapie ist.“
Hintergrund
Im Rahmen der AMNOG-Nutzenbewertung handeln Hersteller und GKV-Spitzenverband seit Jahren so genannte „Mischpreise“ aus: Wenn es bei einem Medikament in bestimmten Patienten-Untergruppen unterschiedliche Nutzenbewertungen gibt, muss ein Kompromiss zwischen den Preisvorstellungen, also einem Erstattungspreis für ein Arzneimittel zwischen Einführungspreis und zweckmäßiger Vergleichstherapie, gefunden werden. Ein Mischpreis wird immer dann gebildet, wenn für das Arzneimittel mehrere Zielgruppen von Patienten identifiziert wurden. Dies war in 46 Prozent der in 2017 abgeschlossenen Verfahren der Fall. In einem Teil der Bewertungsverfahren hatte das Arzneimittel teilweise einen Zusatznutzen nicht. Diese Konstellation entstand im vergangenen Jahr in 17 Prozent aller Nutzenbewertungsverfahren. Die Stärken der Mischpreisbildung für die Versorgung sind offensichtlich: Der Arzt kann nach individuellem therapeutischen Nutzen für seine Patienten verordnen, da der verhandelte Mischpreis immer wirtschaftlich ist – selbst dann, wenn sein Patient in eine der Gruppen fallen sollte. So ist auch sichergestellt, dass Patienten stets Zugang zu innovativen Arzneimitteln haben.