„Patientenrechte gehen jeden etwas an“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. „Und es ist wichtig, im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung zu wissen, wie ich mich selbst in den Behandlungsprozess einbringen kann.“
Muss ich über mögliche ärztliche Behandlungsfehler informiert werden? Habe ich bei ausgewählten operativen Eingriffen das Recht auf eine Zweitmeinung? Antworten auf diese und noch viel mehr Fragen sowie wertvolle Tipps findet man in der neuen Patientenbroschüre „Wissenswertes für Patienten von Diagnosestellung bis Nachsorge“ des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Mit unserem Alltagsbegleiter wollen wir praxisbezogen über Unterstützungsmöglichkeiten und Patientenrechte informieren, denn der Patient sollte im Behandlungsprozess Bescheid wissen und mitreden dürfen“, so Joachimsen. „Dabei geht es nicht nur, aber unter anderem auch, um die Medikamentenversorgung als wichtige Therapiesäule. Interessierte Leserinnen und Leser erfahren beispielsweise in der Broschüre, welche Arzneimittelkosten oder Apps übernommen werden, wozu ein Medikationsplan dient und warum die Telemedizin sehr hilfreich sein kann.“
Die Rechte als Patient sind in Deutschland gesetzlich im Sozialgesetzbuch 5. Buch – Gesetzliche Krankenversicherung – sowie durch das Patientenrechtegesetz geregelt. Es soll die Rechte stärken und ihnen helfen, den Umgang mit Fehlern bei Diagnose und Behandlung zu verbessern. Der Ratgeber des BPI soll Patientinnen und Patienten in einer schwierigen gesundheitlichen Situation Unterstützung geben, und sie auf ihrem Weg von Diagnosestellung über die Behandlung und Therapie bis hin zur Nachsorge begleiten.
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