Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


BPI bereitet Klage gegen die EU-Kommission wegen ungleicher Kostenverteilung für Abwasseraufbereitung vor
Der BPI prüft eine Klage gegen die EU-Kommunalabwasser-Richtlinie. (Foto: ©BPI/Shutterstock_Savvapant Photo)

BPI bereitet Klage gegen die EU-Kommission wegen ungleicher Kostenverteilung für Abwasseraufbereitung vor

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) unterstützt die Umweltziele des “Green Deals” der Europäischen Union (EU) sowie allgemein den Schutz von Umwelt und Gesundheit ausdrücklich. Dennoch sieht der BPI die geplante Lastenverteilung der Kosten für die erweiterte Abwasseraufbereitung als unausgewogen an. Deshalb hat der BPI-Vorstand entschieden, nunmehr gerichtlich gegen die aktuelle Fassung der Kommunalabwasser-Richtlinie vorzugehen. Die Rechtsschutzmöglichkeiten einer Klage vor den europäischen Gerichten (EuGH) werden derzeit geprüft.

„Wir kritisieren, dass die geplante Regelung der erweiterten Herstellerverantwortung die Pharmaindustrie zu großen Teilen für die Kosten der neuen Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen in die Pflicht nehmen will“, erklärt der BPI-Vorsitzende Oliver Kirst. „Die pharmazeutische Industrie sieht die medizinische Versorgung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und fordert daher, dass auch die Kosten der Umweltmaßnahmen solidarisch von allen Verursachern getragen werden.“

In seiner Klage wird sich der BPI auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Udo Di Fabio stützen, das bereits seit 2021 vorliegt. Di Fabio hebt hervor, dass eine einseitige Umweltabgabe verfassungsrechtlich bedenklich ist und dem Grundsatz einer gerechten Lastenverteilung widerspricht. Er betont, dass die Kostenverantwortung nicht einseitig auf die pharmazeutische Industrie übertragen werden dürfe und fordert eine umfassende Berücksichtigung aller Verursachergruppen.

Zusätzlich weist der BPI auf wissenschaftliche Gutachten hin, die die Berechnungsgrundlage der EU-Kommission in Frage stellen. Unabhängige Studien zeigen, dass der Anteil von Arzneimitteln an den Mikroverunreinigungen deutlich geringer ist, als die von der Kommission veranschlagten 66 Prozent. Die fehlende Berücksichtigung wesentlicher Studien und anderer Schadstoffquellen hat zu einer verzerrten Bewertung geführt, die eine faire Kostenaufteilung erschwert.

„Daher fordern wir eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten, die die Versorgungssicherheit mit lebenswichtigen Arzneimitteln nicht gefährdet“, so Oliver Kirst. „Die Klage vor dem EuGH soll eine ausgewogene Lösung erzielen, die allen relevanten Verursachern gerecht wird, ohne den Umweltschutz zu gefährden. Der BPI ist überzeugt, dass nachhaltiger Umweltschutz nur durch eine faire Lastenverteilung erreicht werden kann, die das Vertrauen in gemeinsame Umweltziele stärkt und die langfristige Versorgung mit Arzneimitteln sichert.“

Hinweis: Die Verwendung des Fotos ist unter der Quellenangabe BPI/Shutterstock_Savvapant Photo und in Verbindung mit der Pressemeldung honorarfrei.