Stuttgart – Der Beitragssatz der Bosch BKK bleibt zum Jahreswechsel stabil. Das hat der Verwaltungsrat der Krankenkasse beschlossen. Damit liegt der Beitragssatz bereits das vierte Jahr in Folge bei 15,5 Prozent.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung werden die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ab 1. Januar 2019 deutlich entlastet. Ab diesem Datum übernehmen die Arbeitgeber wieder die Hälfte des gesamten Krankenkassenbeitrags – also auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Diesen mussten die Mitglieder bisher alleine bezahlen. Wie hoch die Ersparnis ausfällt, hängt von der Höhe des Gehalts und des Zusatzbeitrages ab, den jede Kasse selbst festlegen kann. Bei der Bosch BKK ist mit ihrem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent eine maximale Ersparnis von 245 Euro im Jahr möglich.
“Wir freuen uns, dass wir unseren Zusatzbeitrag im vierten Jahr stabil halten können – und das, obwohl wir 2018 wieder eine Reihe neuer Leistungen eingeführt haben”, erklärt Bosch BKK-Vorständin Dr. Gertrud Prinzing. Zu den Neuerungen zählen zum Beispiel neue Online-Programme für pflegende Angehörige, Rückentraining, Raucherentwöhnung und Stressmanagement für Arbeitnehmer. Für Kinder ab 13 Jahren gibt es seit diesem Jahr eine Online-Stottertherapie als Alternative zur Präsenz-Therapie. Menschen, die an einem Tinnitus leiden, erstattet die Bosch BKK außerdem künftig die Kosten einer Jahreslizenz für die so genannte Tinnitracks-App. Mit diesen und weiteren Angeboten gelang es der Kasse auch 2018, überdurchschnittlich viele Neu-Mitglieder von sich zu überzeugen.
Auch 2019 plant die Bosch BKK neue Leistungen. “Für Familien mit Kindern, die an seltenen oder chronischen Erkrankungen leiden, werden wir zum Beispiel das so genannte PädExpert-Programm einführen”, so Prinzing. “Eine telemedizinische Beratung durch einen spezialisierten Kinderarzt ermöglicht diesen Familien, viel schneller und ohne weite Reisen zum Spezialisten eine fundierte Diagnose für ihr Kind zu bekommen.”