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Bosch BKK hält Beitragssatz auch 2020 stabil

Krankenkassen-Beitrag

Stuttgart – Der Beitragssatz der Bosch BKK bleibt auch 2020 stabil. Das hat der Verwaltungsrat der Krankenkasse beschlossen. Damit liegt der Beitragssatz bereits das fünfte Jahr in Folge bei 15,5 Prozent.

“Obwohl wir unseren Beitrag stabil halten, bauen wir unseren Leistungsumfang weiter aus”, erklärt Bosch BKK-Vorständin Dr. Gertrud Prinzing. So haben die Versicherten seit November die Möglichkeit, eine Ernährungsberatung per Skype zu machen anstatt persönlich einen Ernährungsberater aufzusuchen. Das macht die Beratung flexibler, da sie nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist und Termine auch am Abend oder Wochenende möglich sind. Neu ist auch das Beckenbodentraining “Pelvina” für Frauen, die zum Beispiel nach einer Schwangerschaft mit einer Blasenschwäche zu kämpfen haben. Sie können sich per App anleiten lassen, wie sie im Alltag ihren Beckenboden trainieren können.

“2020 werden wir unser Leistungspaket weiter ergänzen, und zwar durch stark nachgefragte Leistungen wie Osteopathie und neue Angebote für Familien”, erläutert die Bosch BKK-Vorständin weiter. “Wir investieren außerdem weiterhin in ein großes Netz an Geschäftsstellen mit ausgebildeten Fachkräften, damit die Versicherten sensible Gesundheitsthemen mit ihrem persönlichen Ansprechpartner besprechen können.”

Mit ihrem stabilen Beitragssatz steht die Bosch BKK entgegen dem Trend: Die Bundesregierung geht von steigenden Beiträgen der Krankenkassen aus. Daher hat sie für 2020 den durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Kassen auf 1,1 Prozent festgesetzt – 0,2 Prozent höher als 2019. Die Bosch BKK liegt mit ihrem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent deutlich darunter. Ihre Versicherten zahlen damit weniger Beitrag als bei vielen anderen Kassen.

Hintergrundinfo zum Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen:
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Kassen gleich hoch. Er wird von der Bundesregierung festgelegt und liegt derzeit bei 14,6 Prozent. Den Zusatzbeitrag legt dagegen jede Krankenkasse selbst fest. So kommt es, dass sich die Beitragssätze der Krankenkassen unterscheiden.