Berlin – Zu Berichten über einen Gesetzentwurf mehrerer Bundestagsabgeordneter zu Patientenverfügungen erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER und der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Die FDP-Bundestagsfraktion hat als einzige Fraktion eine klare Position zu Patientenverfügungen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Diese entspricht einem Beschluss des Bundesparteitages. Therapiebeschränkungen sollen für jede Krankheitsphase zulässig sein, Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts sollen auf Konfliktfälle beschränkt werden. Die Position der Fraktion wurde ohne Gegenstimmen beschlossen. Derzeit verhandeln wir für die FDP-Fraktion, diese Positionen in Gruppenanträgen umzusetzen. Die beschlossene FDP-Position ist weder mit den Papieren von Herrn Bosbach noch von Herrn Stünker identisch.
Der Gesetzentwurf von Herrn Bosbach sieht entgegen der FDP-Beschlüsse eine Reichweitenbeschränkung auf irreversibel zum Tode führende Erkrankungen oder dauerhafte Bewusstlosigkeit vor.
Therapiebeschränkungen wären danach etwa aus religiösen Gründen oder für die Notfallmedizin generell ausgeschlossen. Die Folge wären mögliche Zwangsbehandlungen gegen den erklärten Willen des Patienten.
Außerdem geben die Formulierungen den Betreuern und Ärzten breiten Raum, eine Patientenverfügung auszuhebeln.
In der nächsten Woche soll eine breite Debatte im Bundestag zu den unterschiedlichen Positionen stattfinden, ohne endgültige Festlegungen durch verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe.