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BNC-Sitzung beim Chirurgenkongress: Ähnliche Sorgen in Klinik und Praxis

Pressemitteilung

Hamburg – Erstmals hat der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) beim großen Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) eine eigene Sitzung zur ambulanten Chirurgie an der Schnittstelle zum Krankenhaus organisiert. Gut 60 Teilnehmer, etwa zur Hälfte niedergelassene und zur anderen Hälfte Klinikchirurgen, drängten am 29. April 2009 in den Saal, um sich aus erster Hand über die Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors, die Vergütung beim ambulanten Operieren, die Chancen der Niederlassung als Chirurg sowie die Fort- und Weiterbildung in der chirurgischen Praxis zu informieren.

BNC-Präsident Haack erinnerte an die eklatante Kostenunterdeckung beim ambulanten Operieren, ebenso wie an den ungleichen Wettbewerb mit den Krankenhäusern: „Ein Krankenhaus profitiert bereits durch die duale Finanzierung seiner Infrastruktur. Außerdem kann es bei einem ambulanten Eingriff bereits vier Wochen nach Rechnungsstellung mit Geld rechnen, während ein ambulanter Operateur erst sechs Monate nach der Abrechnung einen Zahlungseingang verzeichnet.“ Trotz dieser Vorteile rentiert sich das ambulante Operieren auch im Krankenhaus nicht, wie eine Blitzumfrage im Sitzungsplenum bestätigte: Fast alle anwesenden Klinikchirurgen erklärten, dass sie ambulante Operationen anbieten – doch niemand hielt die Vergütung dieser Leistungen für kostendeckend. „Wenn niedergelassene Chirurgen mit den aktuellen Punktwerten nicht zurecht kommen, wird das am Krankenhaus erst recht nicht gelingen“, sagte Haack und wiederholte eine der Kernforderungen des BNC: „Unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sollten für ambulante Eingriffe nach §115b SGB V die gleichen Honorare auf Basis der DRG-Fallpauschalen gezahlt werden. Nur auf diese Weise können die Krankenkassen das immense Einsparpotenzial realisieren, das die Verlagerung von Operationen aus dem stationären in den ambulanten Sektor birgt.“

Einig waren sich die niedergelassenen Chirurgen und ihre Krankenhauskollegen auch in ihrer Sorge um den fehlenden chirurgischen Nachwuchs. Angesichts dieses Mangels können die Chefärzte in den Kliniken ihre chirurgischen Assistenten kaum entbehren und ihnen ermöglichen, einen Teil ihrer Weiterbildung in einer chirurgischen Praxis abzuleisten. Der niedergelassene Chirurg Dr. Ingo Menzel erklärte: „Dabei eignen sich ambulante Praxen mit ihren hohen Fallzahlen und dem Fokus auf die ‚kleine Chirurgie’ hervorragend für die Weiterbildung des chirurgischen Nachwuchses. Immerhin besitzen 28 Prozent der BNC-Mitglieder eine Weiterbildungsermächtigung – auch wenn aktuell nur 13 Prozent sie tatsächlich nutzen.“ Neben der mangelnden Nachfrage aus den Kliniken sei auch die ungeklärte Bezahlung der Assistenten ein Hemmschuh: „Weiterbildungsassistenten müssen nach BAT bezahlt werden, damit ihre Weiterbildung auch anerkannt wird – dies könnten sich niedergelassene Chirurgen schlicht nicht leisten“, kritisierte der BNC-Präsident. Ebenso bedauerten alle Teilnehmer, dass die Weiterbildungsordnung für das Fach Allgemeinmedizin neuerdings keinerlei chirurgische Ausbildung in der Klinik oder in der Praxis mehr vorsieht: „Dabei gehören die Versorgung kleiner chirurgischer Notfälle, das Fädenziehen oder die postoperative Nachsorge nach wie vor zum typsichen Tätigkeitsprofil des Allgemeinmediziners“, monierte Haack.

Über den BNC: Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Der BNC engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft.