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BMG vertagt Apotheken-Betriebsordnung

APOTHEKE ADHOC

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium will seinen Entwurf für eine neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erst im kommenden Jahr vorlegen. Dies berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC. Eigentlich sollte die erste offizielle Fassung kurz vor Weihnachten vorgelegt werden. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bestätigte aber auf Nachfrage: „In diesem Jahr ist nicht mehr mit einem Entwurf zu rechnen.“

Offenbar brauchen die Beamten im BMG noch Zeit. Bei einer inoffiziellen Besprechung waren im Juli von den Berufsverbänden erhebliche Bedenken gegen bestimmte Neuregelungen vorgetragen worden. Für die Apotheker hat die Novelle weit reichende Konsequenzen: Unter anderem werden in der Verordnung räumliche und personelle Anforderungen an den Apothekenbetrieb geregelt.

Ein Arbeitsentwurf des BMG sah unter anderem strengere Anwesenheitspflichten für den Inhaber sowie Qualitätsrichtlinien für die Herstellung von Rezepturen vor. Außerdem sollte das Sortiment der Freiwahl auf apothekenübliche Waren beschränkt werden. Auch die individuelle Verblisterung von Arzneimitteln sowie die Beratung per Video-Terminal stehen auf der Agenda.

Die aktuelle Version der Apothekenbetriebsordnung stammt von 1995 und wurde zuletzt Ende 2008 geändert.

Den vollständigen Beitrag finden Sie unter: http://www.apotheke-adhoc.de

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