Berlin – Anlässlich der von Datenschützern und Arbeitsrechtlern kritisierten Entnahme und Untersuchung von Blutproben vor Abschluss der Arbeitsverträge beim Automobilkonzern Daimler erklärt Biggi BenderMdB:
Mit den entnommenen Blutproben besteht auch die Möglichkeit, genetische Untersuchungen durchzuführen. Somit wird erneut deutlich, dass gesetzliche Regelungen hierzu seit langem überfällig sind. Eine wichtige Etappe wird das Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes für das wir uns seit Jahren stark gemacht haben im Februar 2010 sein.
Aber auch dieses Gesetz enthält im Arbeitsrecht Lücken: Es ist nicht ausgeschlossen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in besonderen Bereichen wegen der Ablehnung vorhersagender Tests mit einem Berufsverbot belegt werden.
Darüber hinaus ist der Schutz von Beschäftigten lückenhaft, weil Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter der Länder von den arbeitsrechtlichen Schutzstandards bezüglich genetischer Untersuchungen nicht erfasst werden.