Berlin – Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V. (BPAV) verzeichnet weiteren Zuwachs: Neben dem Blisterzentrum Nord (Schwerin) sind auch die fördernden Mitglieder MTS und AvP beigetreten. Weitere feste Zusagen für 2011 liegen dem Verband bereits vor.
Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG). Der BPAV hat den Prozess der Gesetzgebung in vielen Gesprächen konstruktiv begleitet. Ziel war es, die Verblisterung in dieses Gesetzespaket zu integrieren und es damit zurück in die Preisspannenverordnung zu bringen. Wir sind diesem Ziel ein gewaltiges Stück näher gekommen. Am Ende mussten wir jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die zu regelnde Materie an Komplexität kaum zu überbieten war. Selbst unsere stichhaltigen Argumente der Patientensicherheit und Kostenersparnis nicht zuletzt bei der Vermeidung von Arzneimittelmüll verfingen in diesem Prozess nicht endgültig, so der Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. Dennoch ist die Stimmung im Verband sehr positiv und nach vorneschauend. Das basiert nicht nur auf den durchgehend äußerst konstruktiven Gesprächsverläufen im politischen Raum, sondern zeigt sich nun auch im Zuwachs der Verbandsmitglieder. Wir können mit Fug und Recht behaupten, dass der Blistermarkt in Deutschland vom BPAV repräsentiert wird und das nach nur einem Jahr Verbandsarbeit, betont Holdermann.
Einen Punkt im AMNOG sieht der BPAV sehr kritisch: Die geplante Änderung der Packungsgrößenverordnung führt dazu, dass zigtausend Verpackungen umgestellt werden müssen. Die Absicht dahinter ist gut: nämlich die therapiegerechte Packungsgröße. Allerdings führt diese Änderung in der Pharmaindustrie zu Mehrkosten im hohen dreistelligen Millionenbereich. Vom Problem der fehlenden Pharmazentralnummern (PZN), die das erfordert, einmal abgesehen. Die patientenindividuelle Verblisterung löst das Problem der nicht therapiegerechten Packungsgrößen schon heute und damit auch das Arzneimittelmüllproblem. Die neuen Großpackungen hingegen werden das Müllproblem bei Therapieumstellungen verschärfen und nicht lösen! Diese Verordnung passt nicht in die Zeit der patientenindividuellen Verblisterung, der effektivsten Form einer therapiegerechten Arzneimittelverpackung,” führt Holdermann aus.
Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als Mitglieder.
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Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 847 122 68-15, Email: presse@blisterverband.de