Hannover – Die Landesregierung will das Blindengeld um durchschnittlich 540 Euro im Jahr erhöhen. “Die notwendigen gesetzlichen Änderungen sollen jetzt kurzfristig und gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag auf den Weg gebracht werden. Unser Ziel ist es, dass die blinden Menschen die erhöhte Leistung des Landes bereits für das ganze Jahr 2009 erhalten”, sagte Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann. “Alle diejenigen, die Blindengeld bekommen, werden von der Erhöhung profitieren”, so die Ministerin. Das monatliche Blindengeld sei eine wichtige zusätzliche Unterstützung, um den Alltag besser gestalten zu können. Insgesamt stehen mit den seit Januar 2007 geltenden Neuregelungen für blinde Menschen jährlich rund 30 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit, erläuterte Ross-Luttmann. “Damals haben wir gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. vereinbart, genau zu beobachten, wie die Haushaltsansätze ausgeschöpft werden. Wir halten Wort und können jetzt das Blindengeld erhöhen”, sagte Ross-Luttmann. Die aktuell mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband abgestimmte Lösung sieht unter anderem folgende Eckwerte vor: Für blinde Menschen bis zum 25. Lebensjahr wird das Blindengeld von monatlich 300 Euro um 20 Euro auf 320 Euro angehoben. Nach Vollendung des 25. Lebensjahres soll der Betrag um monatlich 45 Euro auf 265 Euro angehoben werden. Für Blinde, die gleichzeitig Leistungen einer Pflegekasse bei häuslicher Pflege erhalten oder in stationären Einrichtungen betreut werden, erhöht sich die Geldleistung ebenfalls deutlich. “Darüber hinaus wollen wir sicherstellen, dass die bis zum Jahr 2012 vorgesehenen Erhöhungen beim Pflegegeld sich nicht negativ auf die Höhe des Blindengeldes auswirken “, sagte Ross-Luttmann. Das Land will durch einen Umstieg von prozentualen Anrechnungsbeträgen auf Festbeträge erreichen, dass eine Erhöhung des Pflegegeldes nicht zu Einbußen beim Blindengeld führt. Immer mehr blinde Menschen profitieren nach Angaben der Sozialministerin auch von dem Landesblindenfonds, der mit einer Million Euro jährlich ausgestattet ist. Antragsteller erhalten schnell und unbürokratisch weitere Unterstützung in besonderen Lebenssituationen. Dies ist beispielsweise der Fall bei: gerade erst Erblindeten, bei der Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, bei Selbsthilfemaßnahmen zur Rehabilitation wie Mobilitätstraining, blindenspezifische PC-Schulungen oder zum Erlernen der Brailleschrift sowie bei Personen, die zusätzlich gehörlos sind. Der Fonds hat sich bewährt und wird fortgeführt.
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