Düsseldorf – Bereits seit Wochen ist die Problematik der massiven Prämiensteigerungen zur Berufshaftpflicht von freiberuflichen Hebammen, die auch Geburten betreuen, in den Medien.
Nun schlägt Bundesgesundheitsminister Gröhe vor, dass die Krankenkassen die höheren Prämien der rund 3500 betroffenen Hebammen ausgleichen. Parallel soll der Verzicht auf Regressforderungen in einem bestimmten Umfang erwogen werden. Dies ist aus Sicht der BKK Essanelle der falsche Weg. Die Haftpflicht von Geburtsschäden ist keine Krankenkassenaufgabe, sondern vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Immer mehr versicherungsfremde Leistungen sollen die Versicherten der Krankenkassen bezahlen, statt dies richtigerweise über Steuermittel zu finanzieren. Durch den Vorschlag Gröhes, einen Teilverzicht auf Regresse bei entstandenen Geburtsschäden einzuführen, soll ein weiteres Risiko auf die Krankenversicherung übertragen werden. Dies ist auch im Hinblick auf andere Leistungserbringer das völlig falsche Signal. Ärztepräsident Montgomery forderte bereits dauerhafte Lösungen auch für Gynäkologen und die geburtsmedizinischen Abteilungen der Kliniken.
Dazu Guido Frings, Vorstand der BKK Essanelle: „Eine Begrenzung von Regressen ist inhaltlich falsch und im Verhältnis zu anderen Leistungserbringern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Zur Absicherung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ist ein staatlicher, steuerfinanzierter Haftungsfonds für Hebammen zur Abdeckung von Höchstschäden dringend erforderlich“.