Berlin – GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) haben sich darauf geeinigt, dass Apotheken künftig bestimmte biotechnologisch hergestellte Folgeprodukte (Biosimilars) gegeneinander austauschen sollen. Eine Abgabe von Biosimilars anstelle des jeweiligen patentfreien Erstanbieterpräparates (Biological) ist hingegen nicht vorgesehen. Hierzu erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:
Ursprünglich sind die zwischen Apotheken und Krankenkassen verhandelten Regelungen zur Austauschbarkeit dazu gedacht, mögliche Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung arbeiten die Vertragspartner diesem Ziel aber völlig entgegen. Der Austausch von Biosimilars untereinander führt nicht zu Einsparungen. Patienten mit schweren Erkrankungen würden hingegen durch diese Substitution um der Substitution willen erheblich verunsichert. Beides, Einsparungen und eine patientenfreundliche Substitution, kann es nur geben, wenn auf Vertragsarztebene Biosimilars statt der erheblich teureren Erstanbieterpräparate verordnet werden.
Aus Sicht von Pro Generika ist klar: Die Substitution von biotechnologischen Arzneimitteln muss ausschließlich in der Verantwortung des Arztes liegen. Auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft hat in der Vergangenheit mehrfach davor gewarnt, biotechnologische Arzneimittel gegeneinander auszutauschen.
Hinzu kommt: Biosimilars sind eine noch sehr junge Arzneimittelgruppe, von der bislang europaweit nur ein gutes Dutzend Produkte zugelassen sind. Der Markt für dieses Segment steht daher noch am Anfang seiner Entwicklung. Dabei hat er enormes Potential vorausgesetzt die Rahmenbedingungen stimmen. Denn mittelfristig laufen zahlreiche hochpreisige Biotech-Arzneimittel aus dem Patent. Das Berliner IGES-Institut hatte 2008 das Einsparpotential durch Biosimilars bis 2020 auf 8 Milliarden Euro beziffert. Aber nur wenn nach Patentablauf tatsächlich Biosimilarwettbewerb einsetzt, wird das Gesundheitssystem von diesen Einsparungen profitieren.
Bleibt es hingegen bei der jetzt beschlossenen Regelung zur Austauschbarkeit, gefährdet das akut die Bereitschaft von Herstellern, das unternehmerische Risiko der Entwicklung dieser High-Tech-Arzneimittel auf sich zu nehmen. Denn die Austauschbarkeit wäre auch eine Grundlage für Ausschreibungen der Krankenkassen. Zugunsten beabsichtigter kurzfristiger Einsparungen bliebe der Biosimilarwettbewerb dann auf der Strecke, bevor er sich überhaupt voll entwickeln konnte.
Jüngste Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium und die BARMER-GEK plädieren dabei völlig zu Recht für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Biosimilars und für den Abbau von Marktbarrieren. Wer Einsparungen bei Biotech-Arzneimitteln erzielen will, muss Biosimilars jetzt fördern, nicht ausbremsen!