Berlin –
- Durch Biosimilars, die Folgeprodukte patentfrei gewordener Biopharmazeutika, kann das deutsche Gesundheitssystem bis 2020 rund 12 Mrd. Euro einsparen. Voraussetzung hierfür ist eine schnelle Marktdurchdringung mit Biosimilars.
- Die Vereinbarung von Mindestverordnungsquoten durch die Selbstverwaltung könnte dabei helfen, den Weg für Biosimilars frei zu machen.
- Doch obwohl bereits drei Biosimilar-Wirkstoffe auf dem Markt sind, wurden 2012 von der Selbstverwaltung zum wiederholten Male nur für einen einzigen Biosimilar-Wirkstoff (Epoetin) Mindestverordnungsquoten vereinbart.
Biosimilars sind Hoffnungsträger der modernen Medizin. Denn nur Biosimilars können dafür sorgen, dass auch in diesem Segment der Arzneimittelversorgung Preiswettbewerb stattfindet. Auf bis zu 11,7 Mrd. Euro hat das Berliner IGES-Institut kürzlich das Einsparpotenzial durch diese High-Tech-Medikamente allein für Deutschland beziffert – falls Ärzte Biosimilars immer dann verordnen, wenn dies medizinisch möglich ist und keine Marktbarrieren in Deutschland bestehen.
Mindestverordnungsquoten sind ein probates Mittel, für die GKV das bestmögliche Einsparpotenzial aus Biosimilars zu erschließen. Verordnungsquoten entlasten die GKV ganz ohne zusätzliche Kosten. Auch aus diesem Grund sollte der Gesetzgeber jetzt klarstellen, dass Mindestverordnungsquoten für alle biosimilarfähigen Wirkstoffe vereinbart werden müssen.
Seit einigen Jahren sind bereits Biosimilars für drei Wirkstoffe auf dem Markt, trotzdem wurden diese Quoten auch im Jahr 2012 erneut nur für einen Wirkstoff (Epoetin) umgesetzt. Dementsprechend gering sind die Biosimilar-Verordnungen bei den anderen beiden Wirkstoffen.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung von Quoten für alle Biosimilar-Märkte kann helfen, dieses Problem zu lösen. Die Zeit drängt: In den nächsten Jahren laufen zahlreiche Patente für teure Biopharmazeutika aus. Damit wird es auch viele weitere neue Biosimilars geben. Will das Gesundheitssystem von den dadurch möglichen Einsparungen optimal profitieren, gibt es zu Mindestverordnungsquoten für Biosimilars keine Alternative.