München –
Der Einkauf billiger Medizinprodukte kann für Krankenhäuser teuer werden. Bringen die Häuser ein minderwertiges Produkt in den Verkehr drohen im Schadensfall wegen Unterlassung juristische Konsequenzen.
Hundert Kartons Einwegspritzen, ein paar Dutzend Körbe OP-Besteck – wer sich den Einkauf im Krankenhaus wie den Wochenendeinkauf einer Großfamilie nur ein paar Nummern größer vorstellt, irrt gewaltig. Der Einkauf von Medizinprodukten ist für Krankenhäuser mittlerweile ein komplexes und riskantes Geschäft. Dies wurde auf dem „Symposium für das Krankenhausmanagement“ der PEG-DIE AKADEMIE in München deutlich. „Das Patientenrechtegesetz setzt den Einkauf der Krankenhäuser unter enormen Druck“, so Professor Dr. Dr. Wilfried von Eiff, Institutsleiter des Centrums für Krankenhausmanagement in Münster. Der Zusammenhang: Verursacht ein Medizinprodukt gesundheitliche Schäden am Patienten kann der Einkäufer wegen Unterlassung strafrechtlich verfolgt werden. Denn er ist dafür verantwortlich, das richtige Produkt in den Verkehr zu bringen. Durch das vor einem Jahr in Kraft getretene Patientenrechtegesetz liegt die Beweislast inzwischen bei den Krankenhäusern.
Anton J. Schmidt, Vorstandsvorsitzender der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft: „Die Anforderungen an das Beschaffungsmanagement sind spürbar gestiegen. Heute müssen Einkäufer die Produktfunktionalitäten und -qualitäten unterschiedlichster Produktgattungen kennen. Unsichere Produkte werden zum Betriebsrisiko.“