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Bewohnerbeiräte in Altenheimen brauchen ein garantiertes Budget

Mitwirkung von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen

Bonn – Bewohnerbeiräte in Altenheimen können ohne finanzielle Mittel ihre Rechte nicht wahrnehmen. Laut Gesetz dürfen sich Beiräte zwar zur Unterstützung ihrer Arbeit externe fachliche Beratung holen. Doch fehlt ihnen dafür ein eigenes Budget.

Bewohnerbeiräte sind die gewählten Vertreter aller Bewohner eines Pflegeheims. Sie haben gesetzlich festgelegte Rechte und Aufgaben. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit wird nicht vergütet, darf aber auch keinen finanziellen Nachteil darstellen. Anfallende angemessene Kosten ihrer Tätigkeit müssen daher von den Einrichtungen erstattet werden. Doch ohne eigenes Budget sind sie in jedem Einzelfall darauf angewiesen, dass die Heimleitung die Ausgabe auch für angemessen hält.

Das ist besonders in drei Bereichen zu spüren: Es fehlt ihnen die Möglichkeit, eigenständig Schulungen anzufordern, die sie fachlich kompetent und neutral über ihre Rechte aufklären. Es fehlt ihnen auch an eigenen Mitteln, sich einen fachkundigen Berater bei der Beurteilung der verhandelten Heimentgelte heranzuziehen – eines der stärksten Rechte, das den Beiräten zusteht. Auch können sie nicht den Mitgliedsbeitrag in einem Interessenverband ihrer Wahl aufbringen, auch wenn ihnen das in manchen Heimgesetzen, wie beispielsweise in Hamburg, ausdrücklich zusteht.

In allen Fällen müssen sie sich an die Leitung wenden und um die notwendigen Gelder bitten. Davor scheuen sich die meisten. Entweder, weil sie den Eindruck haben, dass das Geld in ihrer Einrichtung stets knapp ist, oder weil sie wissen, dass dieses Geld auf die Eigenanteile der Bewohner umgelegt wird. Auch wenn es sich bei der Wahrnehmung der Bewohnerinteressen um vergleichsweise geringe Beträge handelt, wagen nur wenige, die Forderungen an die Einrichtungsleitung zu stellen.

Ganz anders die Situation im Nachbarland Niederlande, wo es zu den Aufgaben der Heimbetreiber gehört, ein Budget mit den sogenannten Klientenräten auszuhandeln, ein Budget, das von diesen selbst verwaltet wird. Die Mitgliedschaft in einem Interessenverband, Schulungen und Beratungen sind darin selbstverständlich enthalten. Bewohnervertretungen können über die Ausgabe des Budgets selbstständig entscheiden.

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert eine ähnliche Regelung auch in Deutschland, die den Beiräten in Altenheimen einen eigenen Handlungsspielraum eröffnet, ohne jedes Mal bei der Leitung als Bittsteller auftreten zu müssen. „Solange dies nicht geregelt ist, verfügen die Beiräte in Deutschland nur über Scheinrechte“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbund.