Berlin – Anlässlich der Ausstattung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit mit Vermittlungskompetenzen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung wieder mit Vermittlungskompetenzen auszustatten, ist ein gutes Signal für die betroffenen Menschen mit Behinderungen. Die Union hatte sich von Anfang an dagegen ausgesprochen, die Kompetenzen der damals noch Zentralen Arbeitsvermittlung zu beschneiden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben verdeutlicht, dass nur eine zentrale Stelle das nötige Spezialwissen für die Vermittlung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber mit Uni-Abschluss vorhalten kann. Hierauf hatten schwerbehinderte Uni-Absolventen etwa auf den zwei Kongressen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben hingewiesen. Die deutlichen Hinweise der Betroffenen haben sich gelohnt, wie sich jetzt zeigt.
Anfang 2007 strukturierte die Bundesagentur für Arbeit ihre Arbeitsvermittlung im Bereich der sogenannten besonders betroffenen schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber mit akademischem Abschluss um. Nicht mehr die damalige Zentrale Arbeitsvermittlung war für Vermittlungsdienstleistungen zuständig, sondern die örtlichen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften. In der Zentralen Arbeitsvermittlung verblieb vor allem der Wissenstransfer auf die örtliche Ebene. Mit der Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung 07/09 01 ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ab August 2009 wieder für die Bewerberbetreuung zuständig.