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Besser, aber nicht ausreichend

DGIV-Pressemitteilung

Berlin – Der Fortschrittsbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sektorenübergreifende Versorgung enthält tatsächlich einige Fortschritte. Für die notwendige Reform der Versorgung im Schnittstellenbereich von ambulant und stationär reicht aber das bisher von der Arbeitsgruppe Gebotene nicht aus.

Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) hat im Fortschrittsbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sektorenübergreifende Versorgung (nachfolgend Arbeitsgruppe) nur wenige positive Entwicklungen wahrgenommen. „Insbesondere vermissen wir spezifische Maßnahmen zur Steigerung von Effizienz und Effektivität der Versorgung durch die Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Hier liegt doch das größte Potenzial für Fortschritte, aber an diese Themen will man auf staatlicher Seite scheinbar nicht oder nur sehr widerwillig herangehen.“ erklärt der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Stefan G. Spitzer. „Immerhin wird nunmehr für den sehr wichtigen Schnittstellenbereich der ambulanten und stationären gesundheitlichen Versorgung der Kooperationsgedanke etwas stärker betont als zuvor.“, so Spitzer.

Die von der Arbeitsgruppe nun vermeintlich als Königsweg ausgemachte Neubestimmung ambulanter Operationen und stationsersetzender Maßnahmen, verbunden mit der Ausweitung des Zugangs von Krankenhäusern zum ambulanten Sektor, ist für die DGIV nur ein Bruchteil eines erforderlichen, viel umfassenderen Konzeptes. „Was hier im Ergebnis des noch unklaren Gutachtensauftrages an echten Fortschritten unter dem Strich herauskommen wird, steht noch in den Sternen.“, sieht Spitzer die hier von der Arbeitsgruppe bekannt gegebenen Absichten mit einer gewissen Skepsis. „Vielmehr sollte man nicht länger ignorieren, was sich in vielen integrierenden Versorgungslösungen – und nicht nur in der Selektivversorgung – begründet auf gewichtigen medizinischen und Versorgungsnotwendigkeiten längst herausgebildet hat: die sektorenübergreifende Zusammenarbeit der Leistungserbringer.“

Bezüglich der stärkeren Hervorhebung von Koordinierungsaufgaben innerhalb der Versorgung sollten auch hier die Erfahrungen aus der indikationsbezogenen Selektivversorgung genutzt werden. Die DGIV hat sich mit diesem Thema bereits in ihrem Positionspapier 2018 auseinandergesetzt. Auch in der integrierten Zusammenarbeit der Fächer und Disziplinen müssen die Wechselwirkungen entsprechend den medizinischen Standards im Mittelpunkt der Koordinierung stehen.

Für die DGIV ist es inzwischen auch kein Zufall mehr, dass die Arbeitsgruppe gerade noch an letzter Stelle ihres Berichtes eine halbherzige Absicht zur „Prüfung“ einer Weiterentwicklung des Belegarztwesens aufgenommen hat. Wenn überhaupt, soll es in diesem ehemals wichtigsten, inzwischen aber vernachlässigten integrierten Versorgungsbereich der Regelversorgung um die Bewertung von Vergütungsregelungen gehen. Mindestens genauso wichtig ist aber das, was man im ambulanten Bereich für die Krankenhäuser längst ausgemacht hat: die Überprüfung stationärer Leistungen für eine qualitätsgesicherte Leistungserbringung durch Vertragsärzte. Dass man von staatlicher Seite an dieses Thema nicht herangehen will, erkennt man auch an der hartnäckigen Ignorierung der Veränderung des Rechtsrahmens für Praxiskliniken.

Unter dem Strich bleibt festzustellen, dass die Arbeitsgruppe nicht bereit oder in der Lage ist, alle wichtigen Erkenntnisse der Versorgungsforschung in ihrer Arbeit auszuloten und umzusetzen. Ob dabei eine Rolle spielt, dass sich immerhin 48 % aller Krankenhausbetten in Deutschland in öffentlicher Hand befinden, wird noch zu bewerten sein.

Die Bundesregierung wäre jedenfalls gut beraten, wenn sie den bereits für Ende des ersten Quartals 2020 angekündigten Gesetzesentwurf auf dem Gebiet der sektorenübergreifenden Versorgung nicht nur auf einer Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe gründet.