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Besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei der Palliativversorgung berücksichtigen

Konzepte zur palliativmedizinischen Versorgung von behinderten Menschen vorlegen

Berlin – Anlässlich der Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages zum Antrag „Leben am Lebensende – Bessere Rahmenbedingungen für Schwerkranke und Sterbende schaffen“ erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Menschen mit Behinderungen – insbesondere Menschen mit sogenannter „geistiger“ Behinderung – haben besondere Bedürfnisse bei der Palliativversorgung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Krankenkassen und Leistungserbringer auf, Konzepte zur palliativmedizinischen Versorgung von behinderten Menschen vorzulegen, die diese besonderen Bedürfnisse berücksichtigen.

Wichtig ist, dass Hospizleistungen nicht nur Bewohnern in Altenheimen zuteil werden. Auch Kinder und Erwachsene beispielsweise in Behindertenhilfeeinrichtungen müssen diese Leistungen in Anspruch nehmen können. Eine eindeutige Regelung der Ansprüche auf Hospizbegleitung auch in Kinderheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe ist von großer Bedeutung. Die besonderen Belange von Kindern in der ambulanten Hospizbegleitung wurden bereits bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung im Gesetz ausdrücklich erfasst.