Berlin – Am 03. September 2009 entschied das Landessozialgericht Essen in einem Beschluss (Az.: L 21 KR 51/09), dass die Generika-Ausschreibung der DAK, die für jeden ausgeschriebenen Wirkstoff eine Zuschlagsvergabe an drei Pharmaunternehmen vorsieht, rechtmäßig ist. Damit revidierte das LSG einen Beschluss der 2. Vergabekammer Bund vom 19.05.2009, die genau diesen Sachverhalt anzweifelte. Aus diesem Beschluss lässt sich schließen, dass sich spectrum|K mit ihrer laufenden Ausschreibung, in der vier pharmazeutische Unternehmen einen Zuschlag erhalten, auf dem richtigen Weg befindet.
Vorteile der vier Zuschläge: – Wahlfreiheit bei Versicherten, Ärzten und Apothekern: Diese können aus den vier Produkten das Geeignete aussuchen; – drei bis vier gleichbleibende Partner je Wirkstoff über die gesamte Vertragslaufzeit; – Liefersicherheit; – mittel- bis langfristig gesicherter Wettbewerb auf dem Pharmamarkt (dadurch aktiver Mittelstandsschutz).
Weitere Details finden Sie unter http://www.spectrumK.de.