Essen – Zum wiederholten Male legt die Neue Allgemeine Gesundheitszeitung für Deutschland den Finger in eine offene Wunde des Gesundheitswesens: die mangelhafte Arzneimittelsicherheit im Versandhandel mit hochwirksamen Arzneimitteln. Der Leitartikel der Mai-Ausgabe fragt provozierend nach den Ursachen der Fehlentscheidung des Bundesrates, der bei der Abstimmung über das neue Arzneimittelgesetz (AMG) gegen den Rat seiner eigenen Experten weder ein Verbot des Versandhandels von rezeptpflichtigen Medikamenten noch eine Reglementierung von sogenannten Pick-up-Stellen in Drogerien forderte. Diese fach- und lebensfremden Entscheidungen ordnet die Neue Allgemeine Gesundheitszeitung dem Syndrom der Bescheuertheit zu, das weite Bereiche der Gesundheitspolitik der letzten Jahre kennzeichnet. Der Begriff geht zurück auf einen Essay des Soziologen Prof. Dr. Rainer Paris im Merkur Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken.
Die Neue Allgemeine Gesundheitszeitung für Deutschland erscheint monatlich mit einer Auflage von einer Million Exemplaren und ist kostenlos in Apotheken erhältlich.
Expertenrat zur Arzneimittelsicherheit ist nicht gefragt: BESCHEUERTHEIT (Teil 2)
Den legendären Essay Bescheuertheit, nachzulesen im Merkur Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken (Nr. 704 vom Januar 2008), nahm die Neue Allgemeine Gesundheitszeitung schon einmal, in der Mai-Ausgabe 2008, zum Anlass, die Gedanken des Autors Prof. Dr. Rainer Paris, Soziologe an der FH Magdeburg, auf die unglaublichen Fehlentscheidungen der deutschen Gesundheitspolitik zu übertragen: Bescheuertheit so definierte Paris damals ist ein Syndrom. Es kennzeichnet einen bestimmten Typus von Menschen sowie Zustände, die durch solche Menschen bestimmt werden. Bescheuertheit hat durchdringende Kraft. Wo sie an der Macht ist oder die Ordnungsdeutungen großer Bevölkerungsgruppen dominiert, kann sie ganze Gesellschaften verwüsten.
Wie wahr! Nichts hat sich seit dem Erscheinen dieses Essays, der Politik und Gesellschaft zum Nachdenken hätte bringen sollen, verändert im Gegenteil. Ob man die dilettantische Abwrackprämie nimmt oder das Konjunkturpaket, dessen Milliarden überallhin fließen, nur nicht in die wichtigsten Gebiete unserer Gesellschaft in die Bildung und das Gesundheitswesen , Bescheuertheit regiert nach wie vor die Politik von Bund und Ländern. Während Schulen und Krankenhäuser, Universitäten und Kasernen unter einem riesigen Investitionsstau leiden, während inkontinente Patienten um eine bessere Versorgungsqualität betteln und ganze Landstriche ohne ärztliche Versorgung dastehen, verteilt diese Regierung fünf Milliarden Euro an Autokäufer und bürdet den kommenden Generationen damit Zinsbelastungen in Milliardenhöhe auf: Bescheuertheit aus Wahlkampfgründen?
Ganz oben auf dieser Liste politischer Gedankenlosigkeiten steht derzeit auch die Untätigkeit der Regierung hinsichtlich einer Stärkung der Arzneimittelsicherheit in Deutschland. Sie wäre zwingend notwendig. Zahlreiche Fachleute setzen ihre Hoffnungen seit Monaten in die Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG). Die soll im August verabschiedet werden. Doch die Enttäuschung wird groß sein.
Zum Hintergrund: Vor wenigen Jahren wurde der Versandhandel mit Arzneimitteln in und nach Deutschland erlaubt, obwohl die sonst so wirtschaftsliberale Europäische Union das bis dahin geltende Verbot aus Gründen der Arzneimittelsicherheit auch weiterhin akzeptiert hätte. Die Folgen sind durchaus als drastisch zu bezeichnen. Schon vor der Freigabe gab es einen illegalen Versandhandel mit gefälschten Arzneimitteln, doch jetzt floriert er geradezu. Dennoch empfehlen nicht wenige Krankenkassen und man mag es kaum glauben sogar das Bundesgesundheitsministerium den Einkauf von hochsensiblen Arzneimitteln im Versandhandel als bequeme Alternative: Der Endverbraucher möge sich nur die Internetseiten aufmerksam ansehen und das Impressum kontrollieren, um sich vor Fälschern zu schützen. Behauptungen, die an Fahrlässigkeit kaum mehr zu überbieten sind, denn bei einer raffiniert aufgebauten Internetseite ist es nicht möglich, anhand des Impressums kriminelle Hintergründe auszumachen. Nicht einmal Qualitätssiegel bieten einen Schutz, auch diese kann man fälschen. Hinzu kommt, dass eine strafrechtliche Verfolgung über Ländergrenzen hinweg nahezu unmöglich ist. Mit anderen Worten: Die Gesundheitspolitik hat die Verantwortung für die Arzneimittelsicherheit auf den Verbraucher übertragen – unverantwortlich oder bescheuert?
Vor den Gefahren warnten Fachleute wie Prof. Dr. Harald G. Schweim von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn oder Prof. Dr. Theodor Dingermann von der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt schon vor der umstrittenen Freigabe des Versandhandels. Sie haben Recht behalten. Wir werden unsere Katastrophen erleben formulierte Letzterer in einem Interview für die Neue Allgemeine Gesundheitszeitung.
Der gesunde Menschenverstand ließ hoffen, dass die Politik den Versandhandel mit Arzneimitteln angesichts der beunruhigenden Entwicklungen wieder rückgängig machen würde. Die Möglichkeit dazu hätte sie mit der Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG). Tatsächlich hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates nach eingehender Prüfung der Sachlage mit deutlicher Mehrheit ein Verbot des Versandhandels zumindest mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln empfohlen. Doch der Bundesrat verwarf in seiner Abstimmung im April den Rat der eigenen Gesundheitsexperten: Eine Ohrfeige für diejenigen, die sich offensichtlich im Gegensatz zu den Entscheidern ernsthaft mit der Problematik auseinandergesetzt hatten. Damit sind die verantwortungsvollen Anträge für ein Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln der Bundesländer Bayern und Sachsen im Bundesrat endgültig gescheitert. Wieder einmal hat Bescheuertheit triumphiert, wieder einmal aus politischen Gründen.
Gescheitert im Bundesrat ist auch ein Antrag des Landes Schleswig-Holstein, wenigstens die sogenannten Pick-up-Stellen zu reglementieren. Pick-up-Stellen sind eine Art Zwischenlager zwischen Versandapotheke und Verbraucher. Zurzeit sind sie nur in einigen wenigen Drogeriemärkten zu finden, doch bald könnten es tausende sein. Der Patient hinterlässt seine Rezepte in der Drogerie und holt das Arzneimittel einige Tage später dort ab. Wem dabei ein Vergleich mit den in Drogerien ebenfalls verfügbaren Fotobestellungen einfällt, liegt nicht falsch: Das Arzneimittel als Ware der besonderen Art wird bagatellisiert und zum Konsumartikel entwertet. Denn im Gegensatz zu den Apotheken verfügt eine Drogerie zumeist nicht über pharmazeutisch genügend ausgebildetes Personal, das Auskunft geben kann und sich mit der Handhabung und fachgerechten Lagerung verschiedener Arzneimittel auskennt.
Apotheken müssen hingegen zu Recht strengste Auflagen einhalten, die dem Verbraucherschutz dienen. So dürfen nur ApothekerInnen und pharmazeutisch-technische AssistentInnen Arzneimittel an Patienten abgeben. Darüber hinaus muss zu jeder Zeit eine Apothekerin oder ein Apotheker anwesend sein. Die Einhaltung dieser und anderer Auflagen wird von den zuständigen Behörden und den Apothekerkammern streng kontrolliert. Die Drogerien hingegen sind völlig frei davon. Ein Vorgang, der an die gefährliche Genehmigung des Arzneimittel-Versandhandels erinnert: Die Verantwortung wird auf den Patienten abgewälzt, der letztlich auch die möglichen Folgen tragen muss.
Jetzt ist der Bundestag am Zug. Nachdem aber schon der Bundesrat den Anträgen seiner eigenen Fachpolitiker auf ein Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln die Zustimmung versagt hat, gibt man einer Realisierung nur noch geringe Chancen: Zu unwahrscheinlich ist eine Koalition von verantwortungsbewussten Politikern quer durch alle Parteien.
Ob der Antrag der FDP, wenigstens die Pick-up-Stellen zu verbieten, eine Mehrheit findet, ist ungewiss, aber immerhin möglich. Dringend notwendig wäre ein solches Verbot im Sinne der Arzneimittelsicherheit und der Patienten.
WIE WICHTIG SIND DEN KASSEN DIE PATIENTEN? Ein Kommentar der Redaktion
Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist es auch, die Versicherten allgemein über Gesundheitsgefährdungen zu informieren so steht es jedenfalls in der Satzung regionaler AOKs. Die Position der meisten Krankenkassen in der Diskussion um die Arzneimittelsicherheit und damit den Verbraucherschutz ist in diesem Zusammenhang schlicht ein Skandal. Der Spitzenverband der Krankenkassen lehnte bei einer Anhörung im Rahmen der Verhandlungen um das neue Arzneimittelgesetz ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ebenso ab wie eine Verhinderung von Pick-up-Stellen mit Erklärungen, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. So ginge von den Pick-up-Stellen in Drogerien Abholstellen für Medikamente, die Kunden beim Versandhandel bestellen keine Gefahr aus, da eine Arzneimittelausgabe durch speziell beauftragtes Personal für ausreichend Sicherheit sorge. Was konkret mit speziell beauftragtem Personal und mit ausreichender Sicherheit gemeint ist, blieb unklar. Die Gefahr, dass das Arzneimittel seinen Status als Produkt, dessen Vertrieb aus Gründen des Verbraucherschutzes streng reglementiert sein muss, verliert, wird seitens der Kassen offensichtlich ebenso ausgeblendet wie die warnenden Hinweise der vielen Fachleute. Verantwortungsvoll und im Sinne zumindest der AOK-Satzung korrekt wäre es, die Versicherten über die möglichen Gefahren des Versandhandels mit Arzneimitteln und Pick-up-Stellen zu informieren. Aber da macht man lieber in Politik.