Berlin – Schwangere finden in den allermeisten Regionen Deutschlands wohnortnahe Hebammenhilfe. Dabei hat in den vergangenen Jahren die Zahl der Hebammen zugenommen und sie haben ihre Arbeitszeit erhöht bei im Trend sinkenden Geburtenzahlen. Insgesamt und trotz aller Belastungen waren die Hebammen, insbesondere die freiberuflich tätigen, überwiegend mit ihrer Arbeit zufrieden. Die Aufgabe des Berufs kam bislang relativ selten vor. Allerdings schränkten Hebammen zum Teil ihr Leistungsangebot ein, weil einige Leistungen für sie nicht mehr rentabel sind. Dies betrifft neben Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen vor allem die außerklinische Geburtshilfe sowie die Begleitung von Geburten in 1:1-Betreuung. Ausschlaggebend für den Rückzug aus der Geburtshilfe waren starke Erhöhungen der Berufshaftpflichtprämien in jüngster Zeit.
Zu diesen Ergebnissen kommt ein Gutachten des IGES Instituts. Wissenschaftler haben dafür im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums rund 3.600 Hebammen befragt. Zwei Drittel von ihnen waren im Jahr 2011 ausschließlich freiberuflich tätig.
Für die Geburt weniger als zehn Kilometer Fahrt zur nächsten Klinik 98 % der jährlich ca. 680.000 neugeborenen Kinder kommen in Krankenhäusern zur Welt. Rechnerisch erreichen rund 88 % der Frauen im gebärfähigen Alter eine Krankenhausabteilung für Geburtshilfe in weniger als zehn Kilometern Entfernung. Es gibt nur wenige Regionen in Deutschland, bei denen die Versorgungslage mit Hebammenhilfe sowohl im außerklinischen als auch im klinischen Bereich vergleichsweise ungünstig ist.
Je nach Datenquelle es gibt keine umfassende amtliche Statistik für Hebammen wurden Schwangere von 13.500 bis 15.000 freiberuflich aktiven Hebammen betreut. Hebammen können darüber hinaus zusätzlich oder ausschließlich angestellt tätig sein, primär im Krankenhaus. Unter den für die IGES-Studie befragten Hebammen war der größte Teil zunehmend (auch) freiberuflich tätig: Ihr Anteil stieg von 75 % (2008) auf 89 % (2011). Die IGES-Forscher errechneten je nach Datenquelle einen Zuwachs bei freiberuflichen Hebammen zwischen 7,7 % und 9,9 % im Zeitraum 2008 bis 2010.
“Die wohnortnahe Versorgung mit Geburtshilfe ist gegenwärtig in der Regel gewährleistet, sagt Martin Albrecht, IGES-Geschäftsführer und Studienleiter. Einschränkend ist jedoch festzustellen, dass Hebammen vor allem die Nachfrage nach 1:1-Betreuung von Geburten, aber auch nach Wochenbettbetreuung nicht voll befriedigen konnten. Auch im klinischen Bereich könnten sich regional Einschränkungen des Versorgungsangebots ergeben, wenn die Anzahl der Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe wie in den vergangenen Jahren teilweise wegen mangelnder Auslastung weiter zurückgeht. So wird in einigen Landkreisen die stationäre Geburtshilfe bereits jetzt nur noch von einem einzigen Krankenhaus erbracht.
Einkommen steigen, aber variieren sehr stark Die Einkommen der für das Gutachten befragten Hebammen (sowohl aus freiberuflicher Tätigkeit als auch die Verdienste in Angestelltenverhältnissen) haben sich im Zeitraum 2008 bis 2010 je nach Beschäftigungsform jahresdurchschnittlich um 1,3 % bis 3,8 % erhöht. Sie stiegen damit stärker als die Verbraucherpreise (+0,7 %). Verringert haben sich hingegen die Verdienste aus Hebammentätigkeit in einem nicht ganzjährigen und/oder Teilzeit-Anstellungsverhältnis. Außerdem ergab sich für rund 8,8 % der freiberuflich tätigen Hebammen ein Verlust vor Steuern. In der insgesamt positiven Einkommensentwicklung spiegelt sich jedoch auch die Reduzierung unrentabler Leistungen in der Vergangenheit wider, erläutert Albrecht.
Freiberufliche Hebammen erzielten im Jahr 2010 im Mittel einen Umsatz von ca. 23.900 Euro. Für die Hebammen, die ausschließlich und ganzjährig freiberuflich tätig waren, lag der Umsatz deutlich höher bei rd. 37.350 Euro. Überwiegend erzielten sie mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit einen Gewinn vor Steuern. Dieser lag im Mittel zwischen 15.500 Euro für freiberuflich tätige Hebammen insgesamt und 24.000 Euro für ganzjährig und ausschließlich freiberuflich tätige Hebammen. Für letztere variierte der Gewinn vor Steuern stark in Abhängigkeit von der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (zwischen rund 4.000 Euro bei 1 bis15 Stunden und rund 33.000 Euro bei mehr als 45 Stunden). Der Verlust vor Steuern bei den rund 8,8 % freiberuflich tätigen Hebammen betrug im Mittel rund 1.250 Euro im Jahr 2010.
Der Bruttoverdienst aus einer vielfach neben der freiberuflichen Tätigkeit zusätzlichen Angestelltentätigkeit als Hebamme betrug 2010 im Mittel 19.000 Euro (netto: 13.125 Euro), für Hebammen in einem ganzjährigen Vollzeit-Angestelltenverhältnis 31.000 Euro (netto: 20.400 Euro). Hebammen, die sowohl freiberuflich als auch angestellt tätig waren, erzielten im Jahr 2010 im Mittel ein Gesamteinkommen (aus Bruttoverdienst und Gewinn vor Steuern) von rd. 28.088 Euro.
Berufshaftpflichtversicherung wird immer häufiger zur Belastung Stark erhöht haben sich die Prämien für Berufshaftpflichtversicherungen bei freiberuflicher Tätigkeit, die auch das Risiko von Geburtsschäden abdecken. Ursächlich sind hierfür erhöhte Schmerzensgeldaufwendungen ebenso wie gestiegene Therapie- und Pflegekosten sowie Kompensationszahlungen für den zu erwartenden zukünftigen Verdienstausfall von geschädigten Kindern. Diese stark gestiegenen Kosten müssen von dem vergleichsweise kleinen Versichertenkollektiv der Hebammen getragen werden. Zur Jahresmitte 2010 erhöhte sich die Prämie für freiberuflich tätige Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, auf fast 3.700 Euro und damit um rd. 56 % gegenüber dem Vorjahr. Ein weiterer Prämienanstieg um 15 % (auf rd. 4.240 Euro) ist zur Jahresmitte 2012 vorgesehen. Der Anteil der befragten Hebammen, die eine Jahresprämie von mehr als 3.600 Euro zahlten, lag im Jahr 2011 bei 16 %, in den Jahren davor bei weniger als 1 %.
Der ganz überwiegende Teil der sowohl freiberuflich als auch angestellt tätigen Hebammen gab in der Befragung an, selbst Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherungen mit Abdeckung von Geburtshilfeschäden zu zahlen. Dies ist insofern bemerkenswert, weil die Mehrzahl dieser Hebammen Geburten ausschließlich im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses im Krankenhaus betreuen. Üblicherweise übernehmen die Arbeitgeber die hierfür erforderliche Absicherung gegen Haftungsschäden. Nach Einschätzung der Gutachter besteht Klärungsbedarf, warum und in welchem Ausmaß freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe ausschließlich als Angestellte in Kliniken betreuen, zusätzlich selbst das Berufshaftpflichtrisiko abdecken.
Erstmals umfassende Bestandsaufnahme Anlass für das vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Gutachten zur Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe waren die öffentliche Debatte sowie die unzureichende Datenlage über die Einkommens- und Arbeitssituation von Hebammen angesichts steigender Haftpflichtprämien. Die Untersuchung liefert eine in dieser Form einmalige Faktensammlung als Grundlage für die weitere öffentliche Diskussion. Neben Hebammen befragten die IGES-Wissenschaftler weitere Experten, darunter auch Vertreter der Hebammenverbände, und analysierten umfangreiche Daten etwa von Krankenkassen bzw. Abrechnungsstellen sowie Geburten- und Krankenhausstatistiken.