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Bernhard: Wöchentlicher Lebensmittelreport – Bayern weitet Informations-Angebot aus

Verbraucherinformationsgesetz

München – Mit der sofortigen Ausweitung seines Informationsangebots über Lebensmittelverstöße nutzt Bayern alle Spielräume, die das neue Verbraucherinformationsgesetz bietet. Das betonte Gesundheits- und Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard anlässlich des ab morgen bundesweit geltenden neuen Gesetzes. Bernhard. “Der 1. Mai ist ein guter Tag für die Verbraucher. Ab sofort können und werden bayerische Behörden noch umfassender über ihre Probenergebnisse des Warenangebots informieren und auch Firmennamen nennen. Der Verbraucher kann dadurch seine Marktmacht gezielter beim Einkauf gesunder und sicherer Produkte einsetzen.” Künftig stehen allen Bürgerinnen und Bürgern zwei Wege für mehr Informationen offen: Zum einen können sie in erster Linie bei ihren Kreisverwaltungsbehörden, aber auch beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder dem Verbraucherschutzministerium dort vorhandene Informationen über Herkunft, Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Kosmetika abrufen. Zum anderen steht ein wöchentlich aktualisierter Lebensmittelreport im Internet zur Verfügung.

Unter http://www.lgl.bayern.de informiert das LGL über seine Probenergebnisse u. a. über Pestizide in Früherdbeeren, Schummeleien bei der Spargel-Herkunft oder Panschereien im Wein. Neben der Veröffentlichung von Daten im Internet steht ab 1. Mai jedem Bürger das Recht zu, bei den zuständigen Lebensmittelbehörden vorliegende Informationen über Produkte einzufordern. Dazu ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die Behörde ist zudem gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob Gründe gegen eine Herausgabe der Daten sprechen. Solche Gründe können laufende Ermittlungsverfahren, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten sein. “Es gilt immer abzuwägen zwischen den berechtigen Interessen des Verbrauchers und denen des Unternehmens. Das neue Gesetz bietet eine ausgewogene Lösung.”

Weitere Informationen: http://www.verbraucherschutz.bayern.de