Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Bernhard: Vor dem Jobeinstieg zum ”Gesundheits-TÜV” – Ärztlicher Check schützt Jugendliche

Pressemitteilung

München – Der ärztliche Gesundheits-Check für Berufseinsteiger ist die bestmögliche Gesundheitsvorsorge von Anfang an. Ohne diesen ‘Gesundheits-TÜV’ darf ein Jugendlicher nicht beschäftigt werden. Darauf wies Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard heute in München zum bevorstehenden Start des bayerischen Ausbildungsjahres am 1. September hin. Bernhard: ‘Der Einstieg in das Berufsleben ist für die jugendlichen Schulabgänger der erste große Schritt in die Eigenständigkeit und bringt oft einschneidende Veränderungen mit sich. Die jungen Menschen stecken mitten in der körperlichen und geistigen Entwicklung und müssen daher bereits zum Eintritt ins Berufsleben vor übermäßigen Belastungen geschützt werden.’ Viele Arbeitsbedingungen sind an der höheren Belastbarkeit von Erwachsenen ausgerichtet. ‘Spätere Gesundheitsschäden können nicht nur die berufliche Tätigkeit, sondern auch das persönliche Leben entscheidend beeinträchtigen. Der Gesundheits-Check ist daher nicht nur Pflicht, sondern vor allem Chance’, betont der Minister. Anhand seiner Untersuchungen und im Gespräch kann der Arzt feststellen, ob die Gesundheit und die Entwicklung des Jugendlichen durch bestimmte Tätigkeiten gefährdet werden könnten. Berufseinsteiger und Arbeitgeber können dann individuelle Vorsorgemaßnahmen treffen.

Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erst dann beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn von einem Arzt untersucht wurde und dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt. Die Untersuchung ist kostenfrei, der Arzt kann vom Jugendlichen frei gewählt werden. Die Berechtigungsscheine für diese Untersuchung wurden den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres bereits ausgehändigt. Zusätzliche Informationen und die kostenlose Broschüre ‘Jugendarbeitsschutzgesetz’ unter http://www.arbeitsschutz.bayern.de