München – Patientenverfügungen müssen verbindlich sein. Dafür hat sich Gesundheitsstaatssekretär Otmar Bernhard heute bei der Veranstaltung der Bioethik-Kommission ”Alzheimer – die Herausforderung für eine alternde Gesellschaft” in München ausgesprochen. “Eine im Voraus abgegebene Willenserklärung eines Patienten für oder gegen lebensverlängernde Maßnahmen muss Berücksichtigung finden. Dazu ist eine klare rechtliche Regelung erforderlich, die Sicherheit auch für behandelnde Ärzte und Betreuer gibt”, machte Bernhard deutlich. Zugleich müsse damit eine deutliche Grenze gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gesetzt werden. Die Empfehlungen der Bioethik-Kommission zur Patientenverfügung nannte Bernhard einen wichtigen Baustein für die Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes. Die Bioethik-Kommission hatte sich dafür ausgesprochen, die Wirksamkeit einer Patientenverfügung nicht auf bestimmte Phasen der Erkrankung zu beschränken, die Schriftform vorzuschreiben, für eine vorausgehende ärztliche Beratung zu werben und begleitend Aus- und Weiterbildung für Ärzte anzubieten.
Da sich die Zahl an Demenzkranken alle 20 Jahre verdoppelt, ist die Enttabuisierung der Alzheimer Krankheit nach den Worten Bernhards eine zunehmend wichtige gesellschaftliche Herausforderung: “Helfen, nicht vergessen, muss die Devise sein. Alzheimer kann jeden treffen. Die wirklichen Auslöser sind noch nicht bekannt, wirksame Vorbeugung oder Heilung gibt es derzeit nicht. Wir brauchen mehr Verständnis für die Kranken, die sich mit dem schleichenden Verlust ihrer Fähigkeiten und ihrer Erinnerung quälen sowie konsequente Unterstützung für die betreuenden Personen.” Derzeit leben in Deutschland schätzungsweise 1 Million Demenzkranke; 60 bis 70 Prozent davon leiden an Alzheimer. Vor 100 Jahren wurde Alzheimer erstmals diagnostiziert. Die Veranstaltung der Bioethik-Kommission mit der LMU München und dem Gesundheitsministerium will Bernhard zufolge Zeichen setzen, der Krankheit gemeinsam Paroli zu bieten und weitere Kreise zu sensibilisieren.
Die Bayerische Staatsregierung hat eine unabhängige Bioethik-Kommission eingesetzt, die sie in ethischen Fragen der Biowissenschaften, insbesondere der modernen Medizin beraten soll. Neben den Forschungsergebnissen und Anwendungen der Bio- und Gentechnologie in der Medizin (Embryonenforschung, therapeutisches Klonen, PID, somatische Gentherapie, Keimbahntherapie) gehören hierzu auch Fragen der modernen Fortpflanzungsmedizin (PND, Eizellenspende, Leihmutterschaft) sowie sonstige Grenzbereiche am Ende des Lebens (z.B. aktive Sterbehilfe). Weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.bioethik-kommission.bayern.de