Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Bernhard: Nichtraucherschutz hat sich bewährt – Fairplay zwischen Wirten, Gästen und Kontrolleuren

“Jetzt aber Zeit der bloßen Ermahnungen vorbei”

München – Die 6-Wochen-Gewöhnungsfrist seit Einführung des Rauchverbots zu Jahresbeginn hat bei Wirten, Gästen und Kontrolleuren viel zu Fairplay und Verständnis beigetragen. Dieses Resümee zog Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard zum Ende der Übergangszeit. Bernhard: “Aktuelle Umfragen zeigen, dass fast zwei Drittel der bayerischen Bevölkerung das Gesundheitsschutzgesetz befürworten. Auch unsere ersten Abfragen zeigen, dass die Einhaltung des Rauchverbots in Bayern ganz überwiegend klappt: Wirte und Gäste halten sich an die Vorgaben. Viele begrüßen, dass die Kneipen nicht mehr so verqualmt sind und die Kleider nicht mehr nach kaltem Rauch stinken.” Die sechswöchige Übergangsfrist habe viel dazu beigetragen, dass sich Gast und Gastronom an eine rauchfreie Kneipe gewöhnen konnten. “Was im Vorfeld zu Problemen stilisiert wurde, hat sich im Nachhinein als machbar heraus gestellt. Raucher nehmen Rücksicht; sie sind vernünftig. Wer in den über 40.000 Gastronomiebetrieben rauchen will, geht kurz vor die Tür und dann wieder rein”, so der Minister. Nach den sechs Wochen müsse jetzt aber jedem Wirt und jedem Gast klar sein, dass künftig anstelle bloßer mündlicher Ermahnungen auch Bußgelder bei Verstößen verhängt werden, wenn dies im Einzelfall nötig ist. Entscheidend ist im jeden Fall die Beurteilung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Es geht nach den Worten Bernhards beim Gesundheitsschutzgesetz nicht um die Gängelung der Raucher, sondern um den Schutz der Nichtraucher: Passivrauchen ist gesundheitsschädlich, krebserregend und fordert deutschlandweit rund 3300 Tote jährlich. Das Gesundheitsschutzgesetz ist ein Baustein zum Schutz der bayerischen Bevölkerung. Es ist ausgewogen und bietet allen Wirten gleiche Bedingungen. “Wer meint, sich gegenüber anderen Wirten einen Wettbewerbsvorteil herausholen zu können und dabei gegen das Rauchverbot verstößt, kann mit bis zu 1000 Euro zur Kasse gebeten werden”, so der Minister.

Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de