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Bernhard: Internet-Gentests ohne ärztliche Beratung inakzeptabel – Gendiagnostik-Gesetz dringend nötig

“Ergebnis-Ausdrucke ohne Beratung psychisch stark belastend”

München – Der Bund muss dringend ein Gendiagnostik-Gesetz auf den Weg bringen. Diese Forderung erhob Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard heute in München angesichts der nun in Deutschland möglichen Bestellungen von Gentests für jedermann im Internet. Bernhard: “Um die Sicherheit für Patienten und Verbraucher und ihre informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten, brauchen wir eindeutige Regelungen. Sonst entsteht ein wilder Markt für Erbgut-Analysen.” Die jetzige Situation ist nach Bernhards Worten inakzeptabel: “Gentests gehören in die Hände von Ärzten. Denn Aufklärung und Beratung vor dem Test und die individuelle Interpretation der Testergebnisse sind unverzichtbar. Unkommentierte, blanke Ergebnis-Ausdrucke können Betroffene und deren Angehörige psychisch stark belasten.” Der Minister riet daher dringend, sich nicht auf solche Angebote einzulassen. Gewinnorientierte Unternehmen bieten über das Internet für rund 1000 Dollar genetische Untersuchungen des eigenen Erbgutes anhand einer Speichelprobe an. Eine ärztliche Beratung enthalten die Angebote nicht, mit dem Ergebnis bleibt der Auftraggeber allein.

Problematisch sind laut Bernhard vor allem prädiktive Tests. Hierbei handelt es sich um molekulargenetische Untersuchungen, die Veränderungen des Erbmaterials feststellen können, die in späteren Lebensstadien nur möglicherweise zu einer Erkrankung, beispielsweise Alzheimer, führen. Andererseits können die Tests dann sinnvoll sein, wenn dem Risiko einer Erkrankung tatsächlich wirksam vorgebeugt werden kann. Wichtig ist laut Bernhard zudem die Einhaltung von Qualitätsstandards bei der Durchführung von Gentests, also die Regelung der Untersuchungsmethode, aber auch der Umgang mit den Ergebnissen. “Klarzustellen ist, dass die Daten aus Gentests grundsätzlich nicht an private Versicherungen oder Arbeitgeber weiterzuleiten sind”, so Bernard. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungswirtschaft, bis 2011 Gentests nicht einzusetzen, mache eine gesetzliche Regelung nicht verzichtbar.

Weitere Informationen: http://www.gentechnik.bayern.de